M4-GTS mit Tageszulassung für 245000 E bei mobile angeboten

Diskutiere M4-GTS mit Tageszulassung für 245000 E bei mobile angeboten im Andere Modelle und Marken Forum im Bereich Fahrerlager; das ist schon ok. was du schreibst über Autos, die nicht wiederbestellt werden können. Das trifft auch für den M4 GTS zu, die Produktion ist...
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Emmerich

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320i e36 cab schrieb:
Bei solche Fahrzeugen hat es nichts mehr mit Normalität zu tun. Wie schon geschrieben wurde, gibt es hier ein Wertgutachten, dass der Versicherung vorgelegt wird. Dieser Wert wird dann versichert. Als Beispiel, du hast einen M3 E30 Evo, das Fahrzeug hat 2.000 km gelaufen, ein absolutes Sammlerstück. Dann wird von einem Gutachter ein Preis ermittelt, zB 200.000€, dies stellt den Wert des Fahrzeugs dar, da eine Wiederbeschaffung unmöglich ist. Wird das Fahrzeug entwendet, beschädigt o.ä. wird dieser Wert zu Grunde gelegt. Da sich der Wert ja stetig ändert, wird empfohlen, hier regelmäßig ein neues Gutachten zu erstellen, dass den aktuellen Wert festlegt. Bei einem M2 kann man dann, in 30 Jahren, auch einmal darüber nachdenken.

das ist schon ok. was du schreibst über Autos, die nicht wiederbestellt werden können. Das trifft auch für den M4 GTS zu, die Produktion ist ausverkauft. Beim M2 haben wir aber derzeit eine Sondersituation. Nur wenige Monate alte Exemplare stehen preislich über Bruttolistenpreis (bis zu 10000 E darüber) sofort zur Verfügung. Auf der anderen Seite ist das Auto neu wiederbestellbar, allerdings mit einer Wartefrist von so ungefähr 12 Monaten, wenn jetzt bestellt wird. Was die Versicherung jetzt zur Entschädigung macht ist noch nicht geklärt. Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten , entweder die Versicherung zahlt sofort den derzeitigen über BRLPR gelegenen Wiederbeschaffungswert, dann kann man sich sofort einen holen, oder die Versicherung zahlt bei Neubestellung einen gleichwerigen Leihwagen für 12 Monate. Letzteres wäre wohl die teurere Lösung, die ich persönlich für wenig wahrscheinlich halte. Ich werde aber mal meinen Versicherungsfritzen danach fragen.
 
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  • M4-GTS mit Tageszulassung für 245000 E bei mobile angeboten Beitrag #42
misteran

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So müsstet du auch ~ 3 Monate auf einen neuen Warten. Außerdem hast du bei Neufahrzeugen meist noch den GAP Deckung drin. Wobei ich aber nicht weiß, wie es Allgemein dann läuft, wenn der Wagen einen Totalschaden hat und man einen neuen bestellt.

Und nur weil Autos mit 10.000 Euro über Listenpreis auf Mobile drin stehen, heißt es nicht, dass man das auch dafür bekommt. Dafür brauchst du erstmal ein Gutachten, was dir bestätigt, dass die Kiste soviel Wert ist.

 
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Emmerich

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die GAP Deckung spiel bei Leasimgfahrzeugen eine Rolle und deckt die Differenz zwischen Versicherungsleistung und dem Buchwert bei der Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft ist dann befriedigt und der Leasingnehmer ist ohne weitere Zahlungen aus der Nummer raus. Der Leasingvertrag ist dann beendet, aber der M2 ist weg und es dauert ein Jahr bis Du einen neuen bekommst.
Das ist aber ein spezifisches Leasingproblem. Wenn dir das Auto gehört kannst Du nur auf das Gutachten hoffen, daß dir bescheinigt, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Auto mehr wert ist als der BRLPR. Ist es so ?
 
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misteran

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GAP geht bei jeder KFZ Versicherung. Hat nichts mit Leasing zu tun.

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert, ist das Auto halt teurer als der Bruttolistenpreis, bekommst du halt den höheren Preis bzw. ein Fahrzeug.

Bestellst du ein neues, bekommst du einen Leihwagen, der darf eine Klasse niedriger sein. Kann dann, um beim BMW Pool zu bleiben, ein 1er oder Mini sein. Da der 2er im Grunde ein 1er ist.

aber so Pauschal kann man das jetzt nicht erläutern. Ist dann individuell vom Fall abhängig.

 
  • M4-GTS mit Tageszulassung für 245000 E bei mobile angeboten Beitrag #45

Emmerich

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GAP geht bei jeder KFZ Versicherung. Hat nichts mit Leasing zu tun.

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert, ist das Auto halt teurer als der Bruttolistenpreis, bekommst du halt den höheren Preis bzw. ein Fahrzeug.
Bestellst du ein neues, bekommst du einen Leihwagen, der darf eine Klasse niedriger sein. Kann dann, um beim BMW Pool zu bleiben, ein 1er oder Mini sein. Da der 2er im Grunde ein 1er ist.
aber so Pauschal kann man das jetzt nicht erläutern. Ist dann individuell vom Fall abhängig.[/quote

Wenn ich dann einen neuen M2 bestelle und die Lieferzeit beträgt 12 monate, dann bekomme ich 1 Jahr lang einen Leihwagen, ZB. einen M235i , der wäre dann ein wenig "dadrunter". Dann wäre es für die Versicherung aber günstiger, den derzeitigen Marktwert eines leicht gebrauchten M2 zu bezahlen. Das wäre billiger.
 
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misteran

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Der Leihwagen ist nicht festgeschrieben. Kann auch ein 220d sein oder ein Mini.

Wenn es einen Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt, mit den selben Daten wie deiner. Dann wirst du wohl den bekommen.

 
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320i e36 cab

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misteran schrieb:
Der Leihwagen ist nicht festgeschrieben. Kann auch ein 220d sein oder ein Mini.

Wenn es einen Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt, mit den selben Daten wie deiner. Dann wirst du wohl den bekommen.
Dabei kommt es dann wieder auf das Alter des Fahrzeugs an. Im Normalfall sieht es doch so aus, Totalschaden am Auto, Schäden wird ausgezahlt, Leihwagen gibt es dann nicht, was hat die Versicherung damit zu tun. Leihwagen nur bei einer Instandsetzung, des verunfallten Fahrzeugs.
 
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Emmerich schrieb:
das ist schon ok. was du schreibst über Autos, die nicht wiederbestellt werden können. Das trifft auch für den M4 GTS zu, die Produktion ist ausverkauft. Beim M2 haben wir aber derzeit eine Sondersituation. Nur wenige Monate alte Exemplare stehen preislich über Bruttolistenpreis (bis zu 10000 E darüber) sofort zur Verfügung. Auf der anderen Seite ist das Auto neu wiederbestellbar, allerdings mit einer Wartefrist von so ungefähr 12 Monaten, wenn jetzt bestellt wird. Was die Versicherung jetzt zur Entschädigung macht ist noch nicht geklärt. Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten , entweder die Versicherung zahlt sofort den derzeitigen über BRLPR gelegenen Wiederbeschaffungswert, dann kann man sich sofort einen holen, oder die Versicherung zahlt bei Neubestellung einen gleichwerigen Leihwagen für 12 Monate. Letzteres wäre wohl die teurere Lösung, die ich persönlich für wenig wahrscheinlich halte. Ich werde aber mal meinen Versicherungsfritzen danach fragen.

Ich kenne mich da inzwischen ja aus eigener Erfahrung ganz gut aus... trotzdem alle Angaben ohne Gewähr ;)

Zum Fall des GTS gibt es 2 Varianten:

[1] es besteht ein Wertgutachten und das Fahrzeug wurde damit versichert: Sehr unwahrscheinlich dass das bereits jemand gemacht hat aber in diesem Fall würde die EIGENE Versicherung den Schaden bis zur Höhe des Wertgutachtens übernehmen. Eine gegnerische Haftpflichtversicherung würde wohl maximal den Kaufpreis des Wagens zurückerstatten und hier ggf. die Kaufrechnung anfragen.

[2] das Fahrzeug wurde normal versichert: Im Fall des Falles leider Pech gehabt... weder die eigene noch jegliche gegnerische Versicherung wird euch jemals mehr bezahlen als Ihr für das Neufahrzeug bezahlt habt. Mehr als eine Neuwertentschädigung kann man hier schlicht nicht verlangen, hier greift meines Wissens sogar schon der Bereicherungsgrundsatz.

Zum Fall des M2:

Ganz klar ein Sonderfall, aber auch hier hat der Versicherte wenig Grund zur Freude. In meinem Fall war es ja ähnlich wenn auch nicht gleich.

Es gibt vergleichbare Fahrzeuge am Markt die sofort verfügbar wären. Somit steht dem Geschädigten für maximal 10 Tage ein Ersatzwagen der entsprechend definierten Fahrzeugklasse zu.

Eine Mobilität für die dauer einer Neubestellung (Bei mir damals über 3 Monate) wird daher nicht gewährt.

Der Knackpunkt hier ist natürlich der höhere Preis für die verfügbaren Fahrzeuge am Markt.... Und auch hier Pech gehabt. Denn du hast bei Versicherungsbeginn der Versicherung den Kaufpreis/Wert deines Fahrzeugs angegeben. Dass dieser nun evtl. 10000€ höher liegt ist nicht das Problem deiner Versicherung...

 
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Emmerich

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320i e36 cab schrieb:
Dabei kommt es dann wieder auf das Alter des Fahrzeugs an. Im Normalfall sieht es doch so aus, Totalschaden am Auto, Schäden wird ausgezahlt, Leihwagen gibt es dann nicht, was hat die Versicherung damit zu tun. Leihwagen nur bei einer Instandsetzung, des verunfallten Fahrzeugs.
DesignInvasion schrieb:
Ich kenne mich da inzwischen ja aus eigener Erfahrung ganz gut aus... trotzdem alle Angaben ohne Gewähr ;)

Zum Fall des GTS gibt es 2 Varianten:

[1] es besteht ein Wertgutachten und das Fahrzeug wurde damit versichert: Sehr unwahrscheinlich dass das bereits jemand gemacht hat aber in diesem Fall würde die EIGENE Versicherung den Schaden bis zur Höhe des Wertgutachtens übernehmen. Eine gegnerische Haftpflichtversicherung würde wohl maximal den Kaufpreis des Wagens zurückerstatten und hier ggf. die Kaufrechnung anfragen.
[2] das Fahrzeug wurde normal versichert: Im Fall des Falles leider Pech gehabt... weder die eigene noch jegliche gegnerische Versicherung wird euch jemals mehr bezahlen als Ihr für das Neufahrzeug bezahlt habt. Mehr als eine Neuwertentschädigung kann man hier schlicht nicht verlangen, hier greift meines Wissens sogar schon der Bereicherungsgrundsatz.

Zum Fall des M2:

Ganz klar ein Sonderfall, aber auch hier hat der Versicherte wenig Grund zur Freude. In meinem Fall war es ja ähnlich wenn auch nicht gleich.

Es gibt vergleichbare Fahrzeuge am Markt die sofort verfügbar wären. Somit steht dem Geschädigten für maximal 10 Tage ein Ersatzwagen der entsprechend definierten Fahrzeugklasse zu.
Eine Mobilität für die dauer einer Neubestellung (Bei mir damals über 3 Monate) wird daher nicht gewährt.

Der Knackpunkt hier ist natürlich der höhere Preis für die verfügbaren Fahrzeuge am Markt.... Und auch hier Pech gehabt. Denn du hast bei Versicherungsbeginn der Versicherung den Kaufpreis/Wert deines Fahrzeugs angegeben. Dass dieser nun evtl. 10000€ höher liegt ist nicht das Problem deiner Versicherung...


so sehe ich das auch, aber misteran schreibt von "Wiederbeschaffungswert" und der liegt sowohl beim M4 GTS als auch beim M2 über dem "Neupreis" oder BRLPR . Wer hat nun Recht ? das würde mich schon interessieren. Wiederbeschaffungswert bedeutet , man kann das Auto getrost fahren kann, wenn der Unfallgegner beim Totalschaden Schuld hat, zahlt seine Haftpflicht im Fall des M4 GTS ca. 245000 Euro und du kannst dir über mobile einen Neuen holen. Zahlt die gegnerische Haftpflicht nur "Neupreis" , kannst du dir dafür keinen anderen GTS beschaffen . Du solltest ihn dann besser in der Garage lassen, weil du bei jedem Ausritt 100000 Euro Verlust riskierst. Fahren oder Nichtfahren, das hier der Knackpunkt.
 
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Emmerich

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nach Rücksprache mit meiner derzeitigen KFZ-Versicherung und mit meiner Vorhergehenden sind folgende Stellungnahmen unisono von beiden Versicherungen angegeben worden : Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, zahlt die gegnerische Haftpflicht- oder die eigene VK- Versicherung in Falle eines Totalschadens nur den Neu-oder BRLPR des Fahrzeuges. Im Falle des M4-GTS also 145000 €. Auf keinen Fall den derzeitigen Marktwert. Das sei ein sogn. "Liebhaberpreis", der nicht den realen Wert des Autos widerspiegele. Der reale Wert liegt bei 145000 Euro. Der Liebhaberpreis wird nicht gezahlt. Wenn ein neues Fahrzeug nicht mehr zum Neupreis beschafft werden kann, muß man sich für die 145000 € eben ein anderes, gleichwertiges, neu bestellbareres Auto zulegen. Das wäre z.B. ein 911 Carrera S. Auf den könnte man verweisen. Ein schlechter Tausch wäre das nicht. Und für 145000 bekommt man schon ein gut ausgestattetes Exemplar. Aber der steigt nicht im Wert.

Das Ärgernis ist nur, wenn man für den GTS nach 6 Monaten einen Käufer gefunden hätte, der 100000 € über Neupreis gezahlt hätte, hätte man einen Carrera S UND 100000 € auf dem Konto, unter der Voraussetzung, daß der GTS dieses halbe Jahr unfallfrei überstanden hätte. hätte, hätte, hätte Und wie übersteht der GTS das mit an 99,9 %iger Wahrscheinlichkeit ? In der Garage !

Es gibt möglicherweise einen Ausweg , ein besonderer Versicherungsvertrag, der den derzeitigen Marktwert des Autos abdeckt.
Mein Versicherungsvertreter recherchiert das. Billiger wird die Versicherung dadurch mit Sicherheit nicht, im Gegenteil.
Dann könnte man ihn aber nach Lust und Laune fahren.
Ich werde darüber berichten.
 
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turtwin

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OK, bei selbst verschuldetem Unfall deckt die eigene Versicherung dann den Marktwert ab.

Wenn ein anderer Schuld ist, wird es schwierig. Zahlt die eigene Versicherung dann die Differenz zwischen Kaufpreis und Markpreis?

Eine solche Versicherung wäre bestimmt nicht billig, aber bei den Gewinnaussichten würde sich das lohnen.

 
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Emmerich

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meine VK-versicherung zahlt bei selbstberschuldeten Unfall auch nur den Neupreis. Aber warten wir mal auf das Angebot "Marktwert-Versicherung".
 
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