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<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 19866"><p>Das wird wohl nicht so einfach sein da es sich um einen verbindlichen Kaufvertrag handelt.</p><p>In den Vertragsbestimmungen steht folgendes</p><p><em>"I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers</em></p><p><em>1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die</em></p><p><em>beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abge -</em></p><p><em>schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten</em></p><p><em>Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform be stätigt oder</em></p><p><em>die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich</em></p><p><em>zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."</em></p><p></p><p>Quelle:</p><p><a href="http://www.reisacher.de/doc/downloads/AGB_NA_03.2011.pdf" target="_blank">http://www.reisacher.de/doc/downloads/AGB_NA_03.2011.pdf</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 19866"] Das wird wohl nicht so einfach sein da es sich um einen verbindlichen Kaufvertrag handelt. In den Vertragsbestimmungen steht folgendes [I]"I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abge - schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform be stätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."[/I] Quelle: [url]http://www.reisacher.de/doc/downloads/AGB_NA_03.2011.pdf[/url] [/QUOTE]
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