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<blockquote data-quote="Suffokate8" data-source="post: 264638" data-attributes="member: 9369"><p>Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Versicherung nicht einfach so irgendwelche Abzüge vornimmt. Natürlich kann es zu Streitereien kommen, aber das so zu generalisieren ist nicht richtig. Warum sollte die Versicherung Verbringungskosten zum Lackierer bei einer fiktiven Abrechnung vornehmen, wenn diese Verbringung gar nicht statt findet? </p><p>Wenn der Gutachter da war, wird man sehen ob die Werkstatt mit den angesetzten Werten zurecht kommt. Wenn nicht, dann wird halt nachbesichtigt. Was soll der Anwalt da jetzt tun? </p><p>Was viele nicht wissen, meistens dauert die Schadenabwicklung mit Anwalt sogar länger, da die Versicherung nur über den Anwalt korrespondieren darf. Wenn also Anfragen von Werkstatt, Versicherungsnehmer oder im Haftpflichtschadenfall vom Geschädigten kommen, wird der Anfragende immer an den Anwalt verwiesen. Ob dieser sich dann just in time um alles kümmert, steht auf einem anderen Blatt. Bei Personenschäden sieht es anders aus, da ist m.E. ein Anwalt Pflicht, da es hier auch um Schadenersatzforderungen wie Schmerzensgeld etc. geht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Suffokate8, post: 264638, member: 9369"] Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Versicherung nicht einfach so irgendwelche Abzüge vornimmt. Natürlich kann es zu Streitereien kommen, aber das so zu generalisieren ist nicht richtig. Warum sollte die Versicherung Verbringungskosten zum Lackierer bei einer fiktiven Abrechnung vornehmen, wenn diese Verbringung gar nicht statt findet? Wenn der Gutachter da war, wird man sehen ob die Werkstatt mit den angesetzten Werten zurecht kommt. Wenn nicht, dann wird halt nachbesichtigt. Was soll der Anwalt da jetzt tun? Was viele nicht wissen, meistens dauert die Schadenabwicklung mit Anwalt sogar länger, da die Versicherung nur über den Anwalt korrespondieren darf. Wenn also Anfragen von Werkstatt, Versicherungsnehmer oder im Haftpflichtschadenfall vom Geschädigten kommen, wird der Anfragende immer an den Anwalt verwiesen. Ob dieser sich dann just in time um alles kümmert, steht auf einem anderen Blatt. Bei Personenschäden sieht es anders aus, da ist m.E. ein Anwalt Pflicht, da es hier auch um Schadenersatzforderungen wie Schmerzensgeld etc. geht. [/QUOTE]
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