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M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden
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<blockquote data-quote="Suffokate8" data-source="post: 264615" data-attributes="member: 9369"><p>Erstmal Beileid zu deinem Schaden. Schade dass man solche Feiglinge nicht erwischt :/</p><p></p><p>Die Idee mit dem Anwalt ist erstmal überflüssig.</p><p></p><p>Bei Kaskoschäden ist es klar geregelt:</p><p></p><p>- Werkstattbindung ja, Reparatur gewünscht:</p><p>Der Versicherer schreibt die Werkstatt vor, demnach profitiert der Versicherer von günstigeren Löhnen der Werkstatt, wie [USER=7969]@Bastor[/USER] geschrieben hat, ca. 80 EUR freie Werkstatt gegenüber ca. 100-120 EUR pro Std bei BMW. Man beachte: BMW und/oder andere Vertragshändler haben teilweise selbst keine eigenen Lackierer und verbringen die Teile oder das Fahrzeug zum Lackierer, der dann oft eine freie Werkstatt ist, wie z.B. auch eine, die der Versicherer vorschreibt. Ignoriert man die Werkstattbindung und geht bspw. zu BMW, kürzt der Versicherer die Endabrechnung um z.B. 15%, dies steht dann auch in den Bedingungen, wie hoch die Kürzung ausfällt. Denn der Versicherungsnehmer spart ja durch den Tarif mit Werkstattbindung Beiträge.</p><p></p><p>- Werkstattbindung ja, keine Reparatur gewünscht (Auszahlung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag):</p><p>Der Versicherer legt maximal die Arbeitswerte der Partnerwerkstatt zu Grunde (wie z.B. oben dann 80EUR) + normale Herstellerpreise für die Ersatzteile. Eine MwSt wird hier nicht ausgezahlt, da diese nicht anfällt, somit Entschädigung in der Netto-Summe des Kostenvoranschlags/Gutachten</p><p></p><p></p><p>- Werkstattbindung nein, Reparatur gewünscht:</p><p>Versicherer zahlt die Rechnung von BMW, diese wird in jedem Fall zur Prüfung intern an Rechnungsprüfung oder Sachverständigenfirma abgegeben, um Abweichungen der vorgegebenen Arbeitswerte und Ersatzteilpreise zu prüfen und diese ggf. in Abzug zu bringen. Arbeitslöhne werden in der Höhe des Stundenlohnes von BMW übernommen.</p><p></p><p>- Werkstattbindung nein, keine Reparatur gewünscht (Auszahlung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag)</p><p>Versicherer ist im Kaskoschadenfall berechtigt bei einer fiktive Abrechnung eine Kürzung der Arbeitswerte entsprechend der Löhne der Partnerwerkstatt durchzuführen. Wenn man sich dennoch umentscheidet das Fahrzeug bei BMW reparieren lassen zu wollen, zahlt der Versicherer die Differenz mit Nachweis der Reparaturrechnung nach.</p><p></p><p></p><p>Thema Gutachter:</p><p></p><p>Der Versicherer beauftragt ab bestimmten Schadenhöhen oder Verdacht auf Totalschaden im Kaskoschadenfall die kooperierende Gutachterfirma. Der Versicherungsnehmer ist im Kaskoschadenfall weisungsgebunden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Sachverständigen. Sollte die Werkstatt feststellen, dass die Kosten zum bereits angefertigten Gutachten abweichen, wird der Wagen nachbesichtigt. Auch diese Kosten trägt der Versicherer. Der Gutachter hat bei einem Reparaturschaden wenig Spielraum, da dieser die beschädigten Teile auch nur in deren Programm eingibt und dieses die entsprechenden Preise auswirft inkl. vom Hersteller vorgegebene Arbeitswerte. Es gibt natürlich teilweise Ermessensspielraum, ob ein beschädigtes Teil getauscht werden muss oder Smartrepair möglich ist. Man muss dazu sagen, dass es vorkommt, dass externe Gutachter auch etwas mehr aufschreiben, was dann bei der Prüfung des Gutachtens auffällt und gekürzt wird. In der Regel würde ich mir keine Sorgen machen. Der Schaden ist kein Totalschaden, somit wenig Spielraum für den Gutachter in dem Fall den Schaden klein zu halten. Bei einem Verdacht auf Totalschaden sieht es schon anders aus. Hier kann der Wiederbeschaffungswert so niedrig wie möglich und der Restwert so hoch wie möglich ermittelt werden, wodurch die Summe möglichst gering gehalten wird.</p><p></p><p>Da Dein schöner M2 einen krassen Lackschaden hat, könnte es natürlich sein, dass Farbnuancen nach der Lackierung abweichen können. Eine Beilackierung wird nicht vom Versicherer übernommen. Lediglich bezieht sich die Entschädigungsleistung auf die beschädigten Teile am Fahrzeug.</p><p></p><p>Fazit: Ich empfehle dir den Schaden an deinen BMW Händler abzutreten, so dass dieser alle notwendigen Schritte mit der Versicherung bezüglich Reparaturfreigaben und Kostenübernahme/Abrechnung übernimmt. Evtl. hätte ich den Wagen direkt bei BMW besichtigen lassen, so dass ein BMW Mitarbeiter mit dem Gutachter schon die Details besprechen und festlegen kann. Natürlich kann das der Gutachter auch alleine, jedoch finde ich das immer ganz gut, wenn die Kooperation zwischen Werkstatt und Versicherer/Gutachter so eng wie möglich verläuft.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Suffokate8, post: 264615, member: 9369"] Erstmal Beileid zu deinem Schaden. Schade dass man solche Feiglinge nicht erwischt :/ Die Idee mit dem Anwalt ist erstmal überflüssig. Bei Kaskoschäden ist es klar geregelt: - Werkstattbindung ja, Reparatur gewünscht: Der Versicherer schreibt die Werkstatt vor, demnach profitiert der Versicherer von günstigeren Löhnen der Werkstatt, wie [USER=7969]@Bastor[/USER] geschrieben hat, ca. 80 EUR freie Werkstatt gegenüber ca. 100-120 EUR pro Std bei BMW. Man beachte: BMW und/oder andere Vertragshändler haben teilweise selbst keine eigenen Lackierer und verbringen die Teile oder das Fahrzeug zum Lackierer, der dann oft eine freie Werkstatt ist, wie z.B. auch eine, die der Versicherer vorschreibt. Ignoriert man die Werkstattbindung und geht bspw. zu BMW, kürzt der Versicherer die Endabrechnung um z.B. 15%, dies steht dann auch in den Bedingungen, wie hoch die Kürzung ausfällt. Denn der Versicherungsnehmer spart ja durch den Tarif mit Werkstattbindung Beiträge. - Werkstattbindung ja, keine Reparatur gewünscht (Auszahlung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag): Der Versicherer legt maximal die Arbeitswerte der Partnerwerkstatt zu Grunde (wie z.B. oben dann 80EUR) + normale Herstellerpreise für die Ersatzteile. Eine MwSt wird hier nicht ausgezahlt, da diese nicht anfällt, somit Entschädigung in der Netto-Summe des Kostenvoranschlags/Gutachten - Werkstattbindung nein, Reparatur gewünscht: Versicherer zahlt die Rechnung von BMW, diese wird in jedem Fall zur Prüfung intern an Rechnungsprüfung oder Sachverständigenfirma abgegeben, um Abweichungen der vorgegebenen Arbeitswerte und Ersatzteilpreise zu prüfen und diese ggf. in Abzug zu bringen. Arbeitslöhne werden in der Höhe des Stundenlohnes von BMW übernommen. - Werkstattbindung nein, keine Reparatur gewünscht (Auszahlung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag) Versicherer ist im Kaskoschadenfall berechtigt bei einer fiktive Abrechnung eine Kürzung der Arbeitswerte entsprechend der Löhne der Partnerwerkstatt durchzuführen. Wenn man sich dennoch umentscheidet das Fahrzeug bei BMW reparieren lassen zu wollen, zahlt der Versicherer die Differenz mit Nachweis der Reparaturrechnung nach. Thema Gutachter: Der Versicherer beauftragt ab bestimmten Schadenhöhen oder Verdacht auf Totalschaden im Kaskoschadenfall die kooperierende Gutachterfirma. Der Versicherungsnehmer ist im Kaskoschadenfall weisungsgebunden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Sachverständigen. Sollte die Werkstatt feststellen, dass die Kosten zum bereits angefertigten Gutachten abweichen, wird der Wagen nachbesichtigt. Auch diese Kosten trägt der Versicherer. Der Gutachter hat bei einem Reparaturschaden wenig Spielraum, da dieser die beschädigten Teile auch nur in deren Programm eingibt und dieses die entsprechenden Preise auswirft inkl. vom Hersteller vorgegebene Arbeitswerte. Es gibt natürlich teilweise Ermessensspielraum, ob ein beschädigtes Teil getauscht werden muss oder Smartrepair möglich ist. Man muss dazu sagen, dass es vorkommt, dass externe Gutachter auch etwas mehr aufschreiben, was dann bei der Prüfung des Gutachtens auffällt und gekürzt wird. In der Regel würde ich mir keine Sorgen machen. Der Schaden ist kein Totalschaden, somit wenig Spielraum für den Gutachter in dem Fall den Schaden klein zu halten. Bei einem Verdacht auf Totalschaden sieht es schon anders aus. Hier kann der Wiederbeschaffungswert so niedrig wie möglich und der Restwert so hoch wie möglich ermittelt werden, wodurch die Summe möglichst gering gehalten wird. Da Dein schöner M2 einen krassen Lackschaden hat, könnte es natürlich sein, dass Farbnuancen nach der Lackierung abweichen können. Eine Beilackierung wird nicht vom Versicherer übernommen. Lediglich bezieht sich die Entschädigungsleistung auf die beschädigten Teile am Fahrzeug. Fazit: Ich empfehle dir den Schaden an deinen BMW Händler abzutreten, so dass dieser alle notwendigen Schritte mit der Versicherung bezüglich Reparaturfreigaben und Kostenübernahme/Abrechnung übernimmt. Evtl. hätte ich den Wagen direkt bei BMW besichtigen lassen, so dass ein BMW Mitarbeiter mit dem Gutachter schon die Details besprechen und festlegen kann. Natürlich kann das der Gutachter auch alleine, jedoch finde ich das immer ganz gut, wenn die Kooperation zwischen Werkstatt und Versicherer/Gutachter so eng wie möglich verläuft. [/QUOTE]
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