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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..?
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<blockquote data-quote="SwissCSL" data-source="post: 247500" data-attributes="member: 9184"><p>Ich kann deine Enttäuschung nachvollziehen. Wer einen Neuwagen kauft, sollte keine personalisierten Einstellungen eines Vorgängers löschen müssen. Und eigentlich sollten auch keine Kunden damit Probefahrten gemacht haben, denn dafür sollte eine Garage Vorführwagen haben oder dir deinen als solchen mit Rabatt verkaufen.</p><p>Zu den unterschiedlichen Einträgen kann ich nichts sagen, da ich die gängige Praxis nicht kenne. Was für mich nicht ins Bild eines Rückläufers wegen Qualitätsmängeln passt, sind die 62km auf der Uhr. Welcher Kunde gibt bereits nach dieser Distanz auf? Und welcher Händler würde ohne Chance auf Nachbesserung den Wagen einfach so wieder zurücknehmen und zwar ohne Gebühr, die er an den neuen Käufer als Rabatt weitergeben kann?</p><p>Natürlich könnte der Händler etwas verheimlichen oder gar betrügerisch handeln, aber da wundert mich schon, wie unprofessionell er das angeht. Wer systematisch betrügt, der ist meist besser organisiert. </p><p>Ich würde erst mal mit dem Händler das Gespräch suchen und ihm mitteilen, dass deine „Customer Experience“ bei diesem Neuwagenkauf etwas getrübt ist und du auf lückenlose Aufklärung betreffend der Wagenhistorie bestehst. Danach kannst du entscheiden, ob du es dabei bewenden lässt, nachträglich einen Rabatt einforderst oder gar auf Rückabwicklung/Wandlung bestehst. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, dann kannst du immer noch deine Rechtsschutzversicherung einschalten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SwissCSL, post: 247500, member: 9184"] Ich kann deine Enttäuschung nachvollziehen. Wer einen Neuwagen kauft, sollte keine personalisierten Einstellungen eines Vorgängers löschen müssen. Und eigentlich sollten auch keine Kunden damit Probefahrten gemacht haben, denn dafür sollte eine Garage Vorführwagen haben oder dir deinen als solchen mit Rabatt verkaufen. Zu den unterschiedlichen Einträgen kann ich nichts sagen, da ich die gängige Praxis nicht kenne. Was für mich nicht ins Bild eines Rückläufers wegen Qualitätsmängeln passt, sind die 62km auf der Uhr. Welcher Kunde gibt bereits nach dieser Distanz auf? Und welcher Händler würde ohne Chance auf Nachbesserung den Wagen einfach so wieder zurücknehmen und zwar ohne Gebühr, die er an den neuen Käufer als Rabatt weitergeben kann? Natürlich könnte der Händler etwas verheimlichen oder gar betrügerisch handeln, aber da wundert mich schon, wie unprofessionell er das angeht. Wer systematisch betrügt, der ist meist besser organisiert. Ich würde erst mal mit dem Händler das Gespräch suchen und ihm mitteilen, dass deine „Customer Experience“ bei diesem Neuwagenkauf etwas getrübt ist und du auf lückenlose Aufklärung betreffend der Wagenhistorie bestehst. Danach kannst du entscheiden, ob du es dabei bewenden lässt, nachträglich einen Rabatt einforderst oder gar auf Rückabwicklung/Wandlung bestehst. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, dann kannst du immer noch deine Rechtsschutzversicherung einschalten. [/QUOTE]
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