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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 213408" data-attributes="member: 6038"><p>Das Thema in Gänze hier aufzudröseln würde echt den Rahmen sprengen. Grundsätzlich gilt, dass das Sicherheitsniveau des Herstellers nicht herabgesetzt werden darf und alle serienmäßigen Airbags bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden. Deren Ausbau ist nicht zulässig, es sei denn, der Hersteller bestätigt dir dieses. Da unsere 2er BMWs die seitlichen Airbags in den Sitzen haben, fallen grundsätzlich alle Sitze raus, die so etwas nicht haben. Trägt dir jemand trotzdem Sitze ohne Airbag ein, dann müsste er bestätigen, dass das vorher vom Hersteller genehmigte Sicherheitsniveau sich nicht verschlechtert - und das kann niemand. Hier könnte man im Falle einer Eintragung durchaus von Gefälligkeit sprechen, häufig reimen sich diverse Sachverständige aber irgendwas zusammen und behaupten dann für sich, dass das überhaupt kein Problem sei und völlig legitim. Manche machen es auch, weil sie das schon immer so gemacht haben und bedenken dabei nicht, dass sich seit weit über 10 Jahren diverse Richtlinien in Bezug auf Personenschutz (innen wie außen) massiv geändert haben.</p><p></p><p>Das Thema ABE und Sitz muss man auch etwas differenziert betrachten. Sitze haben eine allgemeingültige ABE, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bis hier kommt noch kein Fahrzeug ins Spiel. Das passiert erst, wenn es um die Adaption geht und das geschieht eigentlich immer in Form einer ABE für die entsprechende Sitzkonsole für Fahrzeug XY. Hier werden dann für jeden Fahrzeugtyp Auflagen festgelegt, die Gesichtspunkte wie Verstellbarkeit, Neigung, hinterer Einstieg usw. betrachten. Gerade diese Punkte disqualifizieren häufig geschraubte Konsolen ohne diese Eigenschaften.</p><p></p><p>...und jetzt komme bitte keiner damit, dass das mit einem DMSB-Wagenpass problemlos funktioniert. Dieser ist vorrangig dazu gedacht, einen Rennwagen zumindest soweit StVZO-konform zu bekommen, dass man problemlos zwischen Wertungsprüfungen oder Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen fahren darf.</p><p></p><p>...mehr ins Detail möchte ich nicht gehen, da das sicher sonst ein Fass ohne Boden wird.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 213408, member: 6038"] Das Thema in Gänze hier aufzudröseln würde echt den Rahmen sprengen. Grundsätzlich gilt, dass das Sicherheitsniveau des Herstellers nicht herabgesetzt werden darf und alle serienmäßigen Airbags bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden. Deren Ausbau ist nicht zulässig, es sei denn, der Hersteller bestätigt dir dieses. Da unsere 2er BMWs die seitlichen Airbags in den Sitzen haben, fallen grundsätzlich alle Sitze raus, die so etwas nicht haben. Trägt dir jemand trotzdem Sitze ohne Airbag ein, dann müsste er bestätigen, dass das vorher vom Hersteller genehmigte Sicherheitsniveau sich nicht verschlechtert - und das kann niemand. Hier könnte man im Falle einer Eintragung durchaus von Gefälligkeit sprechen, häufig reimen sich diverse Sachverständige aber irgendwas zusammen und behaupten dann für sich, dass das überhaupt kein Problem sei und völlig legitim. Manche machen es auch, weil sie das schon immer so gemacht haben und bedenken dabei nicht, dass sich seit weit über 10 Jahren diverse Richtlinien in Bezug auf Personenschutz (innen wie außen) massiv geändert haben. Das Thema ABE und Sitz muss man auch etwas differenziert betrachten. Sitze haben eine allgemeingültige ABE, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bis hier kommt noch kein Fahrzeug ins Spiel. Das passiert erst, wenn es um die Adaption geht und das geschieht eigentlich immer in Form einer ABE für die entsprechende Sitzkonsole für Fahrzeug XY. Hier werden dann für jeden Fahrzeugtyp Auflagen festgelegt, die Gesichtspunkte wie Verstellbarkeit, Neigung, hinterer Einstieg usw. betrachten. Gerade diese Punkte disqualifizieren häufig geschraubte Konsolen ohne diese Eigenschaften. ...und jetzt komme bitte keiner damit, dass das mit einem DMSB-Wagenpass problemlos funktioniert. Dieser ist vorrangig dazu gedacht, einen Rennwagen zumindest soweit StVZO-konform zu bekommen, dass man problemlos zwischen Wertungsprüfungen oder Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen fahren darf. ...mehr ins Detail möchte ich nicht gehen, da das sicher sonst ein Fass ohne Boden wird. [/QUOTE]
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