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Beitrag
<blockquote data-quote="twister" data-source="post: 203162" data-attributes="member: 6579"><p>siehe meine erster Satz in Beitrach 84 <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite11" alt=":rolleyes:" title="Roll eyes :rolleyes:" loading="lazy" data-shortname=":rolleyes:" /></p><p></p><p>aber was verstehste jetzt net ?</p><p></p><p>nach §19.3 ( "einfache" Änderungsabnahme) dürfen nur Kombinationen abgenommen werden,</p><p></p><p>die explizit im TGA do aufgeführt werden,</p><p></p><p>und das is bei Spurplatten nu ma:</p><p></p><p>entweder vorne und hinten (gleich breit), oder nur hinten, da ev. breiter als vorne, aber nich umgekehrt.</p><p></p><p>Begründung (steht aber nrigends): hinten schmalere Spur als vorne: Tendenz zum Übersteuern erhöht sich.</p><p></p><p>und damit kann der durchschnittliche Fahrer (anscheinend) nich umgehen.</p><p></p><p>dabei unberücksichticht: Fz., die von Haus aus hinten schon ´ne breitere Spur haben.</p><p></p><p>ein aaS (amtlich anerkannter S(chw)achverständiger) darf sich per Einzelabnahme nach §21 / 19.2 darüber hinwech setzen.</p><p></p><p>einem popeligen normalen Prüfer traut man so viel Sachverstand nich zu.</p><p></p><p>ebenso is bei Gewindefahrwerken im TGA (meist hinten) oft zu lesen: bei anderen Rädern §21, ebenso mit Platten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="twister, post: 203162, member: 6579"] siehe meine erster Satz in Beitrach 84 :rolleyes: aber was verstehste jetzt net ? nach §19.3 ( "einfache" Änderungsabnahme) dürfen nur Kombinationen abgenommen werden, die explizit im TGA do aufgeführt werden, und das is bei Spurplatten nu ma: entweder vorne und hinten (gleich breit), oder nur hinten, da ev. breiter als vorne, aber nich umgekehrt. Begründung (steht aber nrigends): hinten schmalere Spur als vorne: Tendenz zum Übersteuern erhöht sich. und damit kann der durchschnittliche Fahrer (anscheinend) nich umgehen. dabei unberücksichticht: Fz., die von Haus aus hinten schon ´ne breitere Spur haben. ein aaS (amtlich anerkannter S(chw)achverständiger) darf sich per Einzelabnahme nach §21 / 19.2 darüber hinwech setzen. einem popeligen normalen Prüfer traut man so viel Sachverstand nich zu. ebenso is bei Gewindefahrwerken im TGA (meist hinten) oft zu lesen: bei anderen Rädern §21, ebenso mit Platten. [/QUOTE]
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