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Reifen, Fahrwerk und Bremsen
Bremse auf Nordschleife zerstört?
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<blockquote data-quote="Iroc" data-source="post: 189789" data-attributes="member: 6984"><p>Da wäre ich mir noch nichtmal so sicher. Denn so wie ich es verstanden habe war es kein Trackday sondern Touristenfahrten und dann ist die Nordschleife eine "Mautpflichtige Landstraße auf welcher die StVO gilt . Touristenfahrten dienen offiziell ja nicht zur Erzielung von Bestzeiten oder Höchstgeschwindigkeiten.</p><p></p><p>:methusalem:</p><p></p><p><span style="font-size: 14px">Siehe <a href="http://www.nuerburgring.de/fileadmin/AGB/2015/cNG-Fahrordnung-Touristenfahrten.pdf" target="_blank">http://www.nuerburgring.de/fileadmin/AGB/2015/cNG-Fahrordnung-Touristenfahrten.pdf</a></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><em><span style="font-family: 'sans-serif'">Bei den Touristenfahrten ist jegliche Art von Zeitmessung untersagt. Dies gilt auch für die soge</span><span style="font-family: 'sans-serif'">nannten BTG-Zeiten. Alle Arten von Zeitmessgeräten sind vor Antritt der Fahrt außer Betrieb zu </span><span style="font-family: 'sans-serif'">nehmen. Das Personal von NG ist berechtigt, bei Missachtung den Antritt der Fahrt zu verweigern </span><span style="font-family: 'sans-serif'">bzw. ein generelles Fahrverbot auszusprechen. Die Touristenfahrten dienen generell nicht zur Er</span><span style="font-family: 'sans-serif'">zielung von Höchstgeschwindigkeiten.</span></em></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><em><span style="font-family: 'sans-serif'">§ 3</span><span style="font-family: 'sans-serif'"> – GESCHWINDIGKEIT</span><span style="font-family: 'sans-serif'">1) </span><span style="font-family: 'sans-serif'">Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 StVO </span><span style="font-family: 'sans-serif'">eingehalten werden (siehe unteren Auszug aus der StVO).</span><span style="font-family: 'sans-serif'">2) </span><span style="font-family: 'sans-serif'">Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwin</span><span style="font-family: 'sans-serif'">digkeitsrekordversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein</span></em></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Iroc, post: 189789, member: 6984"] Da wäre ich mir noch nichtmal so sicher. Denn so wie ich es verstanden habe war es kein Trackday sondern Touristenfahrten und dann ist die Nordschleife eine "Mautpflichtige Landstraße auf welcher die StVO gilt . Touristenfahrten dienen offiziell ja nicht zur Erzielung von Bestzeiten oder Höchstgeschwindigkeiten. :methusalem: [SIZE=14px]Siehe [URL="http://www.nuerburgring.de/fileadmin/AGB/2015/cNG-Fahrordnung-Touristenfahrten.pdf"]http://www.nuerburgring.de/fileadmin/AGB/2015/cNG-Fahrordnung-Touristenfahrten.pdf[/URL][/SIZE] [SIZE=14px][I][FONT=sans-serif]Bei den Touristenfahrten ist jegliche Art von Zeitmessung untersagt. Dies gilt auch für die soge[/FONT][FONT=sans-serif]nannten BTG-Zeiten. Alle Arten von Zeitmessgeräten sind vor Antritt der Fahrt außer Betrieb zu [/FONT][FONT=sans-serif]nehmen. Das Personal von NG ist berechtigt, bei Missachtung den Antritt der Fahrt zu verweigern [/FONT][FONT=sans-serif]bzw. ein generelles Fahrverbot auszusprechen. Die Touristenfahrten dienen generell nicht zur Er[/FONT][FONT=sans-serif]zielung von Höchstgeschwindigkeiten.[/FONT][/I][/SIZE] [SIZE=14px][I][FONT=sans-serif]§ 3[/FONT][FONT=sans-serif] – GESCHWINDIGKEIT[/FONT][FONT=sans-serif]1) [/FONT][FONT=sans-serif]Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 StVO [/FONT][FONT=sans-serif]eingehalten werden (siehe unteren Auszug aus der StVO).[/FONT][FONT=sans-serif]2) [/FONT][FONT=sans-serif]Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwin[/FONT][FONT=sans-serif]digkeitsrekordversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein[/FONT][/I][/SIZE] [/QUOTE]
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