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<blockquote data-quote="Pete2112" data-source="post: 180830" data-attributes="member: 3002"><p>ich denke dass das möglich ist, solange man den gesetzlichen Maximalpegel nicht überschreitet.</p><p></p><p>Ich hatte mal diese Abbildung im Internet gefunden, hatte aber auch gehört dass diese nicht mehr aktuell sein sollte (vielleicht hat hier jemand eine belastbare Information zu den Grenzwerten?)</p><p></p><p>Gemäß der Abbildung wären ja für den M2 Competition 75 db Fahrgeräusch innerhalb des gesetzlichen Grenzwertes und somit wären die im Gutachten angegebenen 74 db ja ok.</p><p></p><p>Für das Standgeräusch gibt es, wenn ich richtig informiert bin keinen festgesetzten gesetzlichen Grenzwert ... Berichtigt mich wenn ich hier irre ... das Standgeräusch dient ja nur als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen ein Indiz zu haben, ob das gemessene Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder ob davon auszugehen ist, dass etwas manipuliert und nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurde.</p><p></p><p>Daher wären die 90,5db in Verbindung mit den max.74 db Fahrgeräusch eigentlich Eintragungsfähig denke ich. (immer Gesetz dem Fall, dass 75 db wirklich der aktuelle Maximalpegel ist).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Pete2112, post: 180830, member: 3002"] ich denke dass das möglich ist, solange man den gesetzlichen Maximalpegel nicht überschreitet. Ich hatte mal diese Abbildung im Internet gefunden, hatte aber auch gehört dass diese nicht mehr aktuell sein sollte (vielleicht hat hier jemand eine belastbare Information zu den Grenzwerten?) Gemäß der Abbildung wären ja für den M2 Competition 75 db Fahrgeräusch innerhalb des gesetzlichen Grenzwertes und somit wären die im Gutachten angegebenen 74 db ja ok. Für das Standgeräusch gibt es, wenn ich richtig informiert bin keinen festgesetzten gesetzlichen Grenzwert ... Berichtigt mich wenn ich hier irre ... das Standgeräusch dient ja nur als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen ein Indiz zu haben, ob das gemessene Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder ob davon auszugehen ist, dass etwas manipuliert und nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurde. Daher wären die 90,5db in Verbindung mit den max.74 db Fahrgeräusch eigentlich Eintragungsfähig denke ich. (immer Gesetz dem Fall, dass 75 db wirklich der aktuelle Maximalpegel ist). [/QUOTE]
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