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<blockquote data-quote="Bazille" data-source="post: 171045" data-attributes="member: 6655"><p>Denkt nur daran, die Sonnenblende gut aufzuheben und beim nächsten TÜV-Termin ggf. wieder kurzfristig anzubauen.</p><p>Bei einem pingeligen TÜV-Prüfer hat's schon mal ein Mängeleintrag gegeben. Ist wohl gem. EU Zu.lassung vorgeschrieben. Kenne aber nicht die Details.</p><p></p><p></p><p>Edit:Habe es gefunden ...</p><p>StVZO §35a Absatz 8:</p><p>(8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.</p><p></p><p>Mein nicht so pigeliger TÜV hätte mir nur dringlich den Rat gegeben, beim nächsten TÜV das Ding wieder anzubauen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bazille, post: 171045, member: 6655"] Denkt nur daran, die Sonnenblende gut aufzuheben und beim nächsten TÜV-Termin ggf. wieder kurzfristig anzubauen. Bei einem pingeligen TÜV-Prüfer hat's schon mal ein Mängeleintrag gegeben. Ist wohl gem. EU Zu.lassung vorgeschrieben. Kenne aber nicht die Details. Edit:Habe es gefunden ... StVZO §35a Absatz 8: (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein. Mein nicht so pigeliger TÜV hätte mir nur dringlich den Rat gegeben, beim nächsten TÜV das Ding wieder anzubauen. [/QUOTE]
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