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<blockquote data-quote="M240iCabrioEstorilblau" data-source="post: 169732" data-attributes="member: 4440"><p>@R1Rider, sehe ich als Vertriebler etwas anders: schliesslich ist doch jedem Händler freigestellt, sich ebenfalls im e-commerce zu betätigen und damit seine Absatzziele zu erfüllen, oder? Wenn einer sich bewusst dagegen entscheidet, ok. Dann braucht er anderen den Erfolg aber auch nicht neiden. </p><p></p><p>Sich jedoch selbst dann auch noch ohne Not den lukrativen Werkstattverdienst zu schmälern, ist mE schon grob fahrlässig bis aktiv geschäftsschädigend. Schließlich könnte man dem Kunden ja ein Aufgeld (ähnlich dem Körberlgeld für selbst mitgebrachte Getränke in der Gastro / Eventcatering) abnehmen inkl Haftungsausschluss für mitgebrachte Teile.</p><p></p><p>Denke jeder geschäftstüchtige Geschäftsführer sieht das genauso und wäre wohl nicht begeistert, wenn sein "Serviceleiter" einfach Hauskunden abweisen lässt und so das wirtschaftliche Überleben zusätzlich erschwert...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M240iCabrioEstorilblau, post: 169732, member: 4440"] @R1Rider, sehe ich als Vertriebler etwas anders: schliesslich ist doch jedem Händler freigestellt, sich ebenfalls im e-commerce zu betätigen und damit seine Absatzziele zu erfüllen, oder? Wenn einer sich bewusst dagegen entscheidet, ok. Dann braucht er anderen den Erfolg aber auch nicht neiden. Sich jedoch selbst dann auch noch ohne Not den lukrativen Werkstattverdienst zu schmälern, ist mE schon grob fahrlässig bis aktiv geschäftsschädigend. Schließlich könnte man dem Kunden ja ein Aufgeld (ähnlich dem Körberlgeld für selbst mitgebrachte Getränke in der Gastro / Eventcatering) abnehmen inkl Haftungsausschluss für mitgebrachte Teile. Denke jeder geschäftstüchtige Geschäftsführer sieht das genauso und wäre wohl nicht begeistert, wenn sein "Serviceleiter" einfach Hauskunden abweisen lässt und so das wirtschaftliche Überleben zusätzlich erschwert... [/QUOTE]
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