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Beitrag
<blockquote data-quote="TThorsten" data-source="post: 188898" data-attributes="member: 981"><p>Menni hat zu 100% RECHT!</p><p>Das ist pure Willkür, mit der ich als Kennzeichenpräger ständig konfrontiert werde!</p><p>Es gibt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur das sogenannte Größtmaß und alles andere ergibt sich nach folgenden Abständen:</p><p></p><ol> <li data-xf-list-type="ol">Mindestens 8 mm zum blauen Eurofeld und dem umlaufenden schwarzen Rand rechts<br /> </li> <li data-xf-list-type="ol">Plakettenzwischenraum 63,5 - 67,5 mm<br /> </li> <li data-xf-list-type="ol">Zwischen Buchstaben und Zahlen 24 - 30 mm</li> </ol><p>Jedes Maß was sich dann ergibt, ist ein legales Kennzeichen!!!</p><p></p><p>[ATTACH]25948[/ATTACH]</p><p></p><p>Wobei es bei 2. und 3. Mindest und auch Maximalmaße sind.... Ich sehe deshalb sehr oft illegale Alublechschilder, wo die Maximalmaße überschritten werden.</p><p></p><p>Die 3D-Kennzeichen GmbH in Passau fertigt ausschließlich korrekt nach Norm - wenn der Kunde nicht explizit etwas anderes verlangt - und so verfahre ich bei mir vor Ort ebenso, außerdem sieht es dann auch am besten aus <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Der AUDI A4 ist übrigens mein Firmenfahrzeug und das Kundenkennzeichen V R 6 darf ich veröffentlichen, ansonsten würde ich es natürlich unkenntlich machen</p><p></p><p>Gruß</p><p>Thorsten</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TThorsten, post: 188898, member: 981"] Menni hat zu 100% RECHT! Das ist pure Willkür, mit der ich als Kennzeichenpräger ständig konfrontiert werde! Es gibt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur das sogenannte Größtmaß und alles andere ergibt sich nach folgenden Abständen: [LIST=1][*]Mindestens 8 mm zum blauen Eurofeld und dem umlaufenden schwarzen Rand rechts [*]Plakettenzwischenraum 63,5 - 67,5 mm [*]Zwischen Buchstaben und Zahlen 24 - 30 mm [/LIST] Jedes Maß was sich dann ergibt, ist ein legales Kennzeichen!!! [ATTACH]25948[/ATTACH] Wobei es bei 2. und 3. Mindest und auch Maximalmaße sind.... Ich sehe deshalb sehr oft illegale Alublechschilder, wo die Maximalmaße überschritten werden. Die 3D-Kennzeichen GmbH in Passau fertigt ausschließlich korrekt nach Norm - wenn der Kunde nicht explizit etwas anderes verlangt - und so verfahre ich bei mir vor Ort ebenso, außerdem sieht es dann auch am besten aus ;) Der AUDI A4 ist übrigens mein Firmenfahrzeug und das Kundenkennzeichen V R 6 darf ich veröffentlichen, ansonsten würde ich es natürlich unkenntlich machen Gruß Thorsten [/QUOTE]
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