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<blockquote data-quote="M1402" data-source="post: 180244" data-attributes="member: 6039"><p>Steuerbetrug ok</p><p></p><p>..aber KOMPLETT ohne Versicherungschutz ist pures Stammtischgelaber.</p><p></p><p>Die Haftpflichtversicherung muss immer leisten, kann in bestimmten Fällen jedoch Regreß forden, wenn NACHWEISSLICH die Änderung am KFZ den Unfall verursacht hat.</p><p></p><p>Es gilt der Grundsatz der Kausalität. Maximale Regreßforderung : 5000€</p><p></p><p><span style="font-size: 14px">Bei Vollkasko ist es ähnlich. Zunächst wird bei einem manipulierten KFZ die Leistung verweigert, </span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(25,25,25)">jedoch wird es im Schadensfall immer maßgeblich darauf ankommen, ob die konkreten Veränderungen eine Gefahrerhöhung darstellen, was allein aufgrund fehlender TÜV-Abnahme wohl nicht ausgeschlossen werden kann. </span></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(25,25,25)">Ist eine Gefahrerhöhung zu bejahen, muss diese mitursächlich gewesen sein, eine unmittelbare Verursachung ist demgegenüber nicht erforderlich. Kann man in diesem Fall beweisen, dass die Gefahrerhöhung sich nicht auf den Versicherungsfall ausgewirkt hat, wird die Vollkaskoversicherung den Schaden ersetzen müssen.</span></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(31,55,33)">§§ 23 i.V. m. 26 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz regelt dies eindeutig</span></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(31,55,33)">Wer es nicht glaubt, fragt den Anwalt seines Vertrauens</span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M1402, post: 180244, member: 6039"] Steuerbetrug ok ..aber KOMPLETT ohne Versicherungschutz ist pures Stammtischgelaber. Die Haftpflichtversicherung muss immer leisten, kann in bestimmten Fällen jedoch Regreß forden, wenn NACHWEISSLICH die Änderung am KFZ den Unfall verursacht hat. Es gilt der Grundsatz der Kausalität. Maximale Regreßforderung : 5000€ [SIZE=14px]Bei Vollkasko ist es ähnlich. Zunächst wird bei einem manipulierten KFZ die Leistung verweigert, [/SIZE] [SIZE=14px][COLOR=rgb(25,25,25)]jedoch wird es im Schadensfall immer maßgeblich darauf ankommen, ob die konkreten Veränderungen eine Gefahrerhöhung darstellen, was allein aufgrund fehlender TÜV-Abnahme wohl nicht ausgeschlossen werden kann. [/COLOR][/SIZE] [SIZE=14px][COLOR=rgb(25,25,25)]Ist eine Gefahrerhöhung zu bejahen, muss diese mitursächlich gewesen sein, eine unmittelbare Verursachung ist demgegenüber nicht erforderlich. Kann man in diesem Fall beweisen, dass die Gefahrerhöhung sich nicht auf den Versicherungsfall ausgewirkt hat, wird die Vollkaskoversicherung den Schaden ersetzen müssen.[/COLOR][/SIZE] [SIZE=14px][COLOR=rgb(31,55,33)]§§ 23 i.V. m. 26 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz regelt dies eindeutig[/COLOR][/SIZE] [SIZE=14px][COLOR=rgb(31,55,33)]Wer es nicht glaubt, fragt den Anwalt seines Vertrauens[/COLOR][/SIZE] [/QUOTE]
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