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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 146990" data-attributes="member: 6038"><p>Sound-Aktuatoren in der Abgasanlage sind nur dann legal, wenn der Fahrzeughersteller sie bereits bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges verbaut hat. Nachrüsten kann man so ein System niemals legal, da diese Aktuatoren nicht genehmigungsfähig sind. Ein gutes Beispiel dafür ist das Video von dem AMG-Proll-Türken. Wenn wie da nicht genhmigungsfähige Klappen verbaut sind, dann erkennt der Polizist auch auf der Straße, dass da keine reguläre Eintragung stattgefunden haben kann.</p><p></p><p>Aus diesem Grund kann eine Klappenanlage auch niemals in einem Fahrzeugschein der jüngeren Vergangenheit stehen, denn was nicht genehmigungsfähig ist, kann man auch bei keinem TÜV der Welt legal eintragen lassen. Ist die Klappenanlage oder der Aktuator ab Werk verbaut, entfällt das ohnehin.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 146990, member: 6038"] Sound-Aktuatoren in der Abgasanlage sind nur dann legal, wenn der Fahrzeughersteller sie bereits bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges verbaut hat. Nachrüsten kann man so ein System niemals legal, da diese Aktuatoren nicht genehmigungsfähig sind. Ein gutes Beispiel dafür ist das Video von dem AMG-Proll-Türken. Wenn wie da nicht genhmigungsfähige Klappen verbaut sind, dann erkennt der Polizist auch auf der Straße, dass da keine reguläre Eintragung stattgefunden haben kann. Aus diesem Grund kann eine Klappenanlage auch niemals in einem Fahrzeugschein der jüngeren Vergangenheit stehen, denn was nicht genehmigungsfähig ist, kann man auch bei keinem TÜV der Welt legal eintragen lassen. Ist die Klappenanlage oder der Aktuator ab Werk verbaut, entfällt das ohnehin. [/QUOTE]
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