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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 146269" data-attributes="member: 6038"><p>Die für uns sichtbare Änderung zum 01.09. ist zu diesem Datum bereits ein Jahr alt und gilt seitdem für neue Fahrzeugtypen. Ab diesem September ist das Ganze dann auf die Erstzulassung im Zulassungsstaat gemünzt, also ein Stichtag. Erfüllst du ab diesem Datum die Anforderungen an die Abgasnorm nicht, gibt es keine Zulassung. Einzige Ausnahme wird sicher für Fahrzeuge gelten, die du als Umzugsgut aus den Staaten mitbringst. Fahrzeuge generell aus dem Nicht-EU-Raum importieren wird sicher nicht möglich sein, da vor Kurzem auch alle nationalen Pragraphen zum Abgasverhalten ausschließlich auf das EU-Recht verweisen. Somit gibt es national wohl keine Erleichterungen mehr.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 146269, member: 6038"] Die für uns sichtbare Änderung zum 01.09. ist zu diesem Datum bereits ein Jahr alt und gilt seitdem für neue Fahrzeugtypen. Ab diesem September ist das Ganze dann auf die Erstzulassung im Zulassungsstaat gemünzt, also ein Stichtag. Erfüllst du ab diesem Datum die Anforderungen an die Abgasnorm nicht, gibt es keine Zulassung. Einzige Ausnahme wird sicher für Fahrzeuge gelten, die du als Umzugsgut aus den Staaten mitbringst. Fahrzeuge generell aus dem Nicht-EU-Raum importieren wird sicher nicht möglich sein, da vor Kurzem auch alle nationalen Pragraphen zum Abgasverhalten ausschließlich auf das EU-Recht verweisen. Somit gibt es national wohl keine Erleichterungen mehr. [/QUOTE]
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