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<blockquote data-quote="36/7M" data-source="post: 139658" data-attributes="member: 1814"><p>Hallo,</p><p></p><p>Glasschäden bzw. der Scheibentausch sind über die Teilkasko abgedeckt - soweit ist das richtig. Aber die Versicherung dürfte den Scheibentausch erst zahlen, wenn der Schaden so groß ist, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist (z.B. bei Bruch, einem deutlichen Riss oder wenn der TÜV deswegen die Plakette verweigert hat). Bei "normalen" Minischäden durch Steine o.ä. - die ja jeder mehr oder weniger hat - wird die Versicherung nicht eintreten. M.E. übernimmt die Teilkasko aber eine Scheibenreparatur - ohne Selbstbeteiligung. Diese Reparatur ist aber nur in Randbereichen der Scheibe möglich und zulässig - im Hauptsichtfeld nicht.</p><p></p><p>Und mit der Selbstbeteiligung ist man beim Scheibentausch immer dabei - natürlich nur, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart hat und überhaupt eine TK vorhanden ist (ist ja schließlich keine Pflicht).</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="36/7M, post: 139658, member: 1814"] Hallo, Glasschäden bzw. der Scheibentausch sind über die Teilkasko abgedeckt - soweit ist das richtig. Aber die Versicherung dürfte den Scheibentausch erst zahlen, wenn der Schaden so groß ist, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist (z.B. bei Bruch, einem deutlichen Riss oder wenn der TÜV deswegen die Plakette verweigert hat). Bei "normalen" Minischäden durch Steine o.ä. - die ja jeder mehr oder weniger hat - wird die Versicherung nicht eintreten. M.E. übernimmt die Teilkasko aber eine Scheibenreparatur - ohne Selbstbeteiligung. Diese Reparatur ist aber nur in Randbereichen der Scheibe möglich und zulässig - im Hauptsichtfeld nicht. Und mit der Selbstbeteiligung ist man beim Scheibentausch immer dabei - natürlich nur, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart hat und überhaupt eine TK vorhanden ist (ist ja schließlich keine Pflicht). Gruß [/QUOTE]
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