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Beitrag
<blockquote data-quote="Chentow" data-source="post: 121724" data-attributes="member: 1883"><p>Hallo Community,</p><p></p><p>so, nach fast einem halben Jahr melde ich mich wieder. Vorab, das Problem ist noch vorhanden. BMW München war bisher nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren.</p><p></p><p>Nach meinem letzten Beitrag ist folgendes geschehen.</p><p></p><p>Das Fahrzeug kam wieder in die Werkstatt. Die Werkstatt hat ab bereits ab dem 1. Mal alles nach Anweisung von München gemacht. Dieses Mal hieß es radikal: Das Auto bekommt einen komplett neuen Zylinderkopf,komplett mit dem ganzen Ventiltrieb. Gesagt, getan. Doch auch dies war nicht die Lösung. Wochen später kam die Meldung wieder unter gleicher Bedingung auf der Autobahn. Dann wieder zur Werkstatt. Termin und diesmal wurde die Drosselklappe (hat eh eine Notfunktion da Valvetronic) und das Luftfilter getauscht. Und wie es zu erwarten war kam die Meldung wieder. Diesmal war aber meine Geduldsgrenze erreicht. Ich habe richtig Druck und Ärger über meinen Händler Richtung München adressiert. Ich war nicht mehr bereit als Testperson zu dienen. BMW hat jedesmal auf gut Glück Teile austauschen lassen ohne sicher zu sein dass dies die Fehlerursache gewesen ist. Ich soll jedes Mal fahren und schauen ob der Fehler nun weg ist. Mein Händler steht hierbei voll hinter mir. Aufgelaufene Kosten inzwischen über 20 Tausend Euro bei ca. 10 Werkstattbesuchen, alles über Garantie.</p><p></p><p>Es kam eine Antwort mit 2 Vorschlägen aus München.</p><p></p><p>a- Ich gebe das Auto nochmal in die Reparatur. Diesmal würde es nach München gebracht werden. Ich würde einen M4 o. ä. als Ersatzwagen bekommen und dort wird u.a. der Turbolader auf jeden Fall getauscht werden und ich könnte davon ausgehen dass dann der Fehler endgültig behoben sei.</p><p></p><p>b- Das Fahrzeug wird gewandelt. Dies ist aber nicht so einfach, weil das Auto z.B. ein gebrauchtes war und/oder weil es nicht von der BMW Bank geleast wurde usw. Aber theoretisch wäre es möglich. BMW in München würde in der Sache hinter mir stehen.</p><p></p><p>Nach etlichen Wochen wegen Urlaubszeiten von mir und den anderen Beteiligten war ich nun letzte Woche beim Händler. Ich habe ihm gesagt dass ich auf eine Wandlung stehe. BMW München hätte im Prinzip nichts dagegen. Jedoch besteht nun ein merkwürdiges Problem im Raum weswegen ich morgen bei einem Fachanwalt einen Termin habe. Vorab folgende Zwischeninfo: Das Fahrzeug wurde von meinem Leasinggeber nach meiner Wahl beim einem BMW Händler im Osten gekauft. Es war ein Dienst- und Jahreswagen von einem Mitarbeiter in München. Dieser Händler weiß bisher von den ganzen Problemen gar nichts. Das heißt der Verkäufer gegen welchen wir das Wandlungsrecht geltend machen müssen ist dieser Händler da er der Verkäufer ist. Es kam seitens BMW der Tipp dass dieser Händler nun theoretisch nach geltendem Recht die Möglichkeit hat 2 Mal nachzubessern und daher sich auf sein Recht berufen würde. Daher die Empfehlung mit einem Anwalt vorzugehen. Aus meiner Sicht ist es aber in dem Fall irrelevant und unsinnig denn:</p><p></p><p>a- Das Fahrzeug wurde bei meinem Händler die ganze Zeit durch Anweisungen von BMW in München repariert worden. Der Verkäufer hätte es nicht anders gemacht.</p><p></p><p>b- Es kann keiner von mir verlangen dass ich jedes Mal bzw von Anfang an mein Auto bei einem Händler reparieren lasse der 500 km von mir entfernt ist.</p><p></p><p>Soweit zum Thema aktuell.</p><p></p><p>Viele Grüße Chentow</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Chentow, post: 121724, member: 1883"] Hallo Community, so, nach fast einem halben Jahr melde ich mich wieder. Vorab, das Problem ist noch vorhanden. BMW München war bisher nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren. Nach meinem letzten Beitrag ist folgendes geschehen. Das Fahrzeug kam wieder in die Werkstatt. Die Werkstatt hat ab bereits ab dem 1. Mal alles nach Anweisung von München gemacht. Dieses Mal hieß es radikal: Das Auto bekommt einen komplett neuen Zylinderkopf,komplett mit dem ganzen Ventiltrieb. Gesagt, getan. Doch auch dies war nicht die Lösung. Wochen später kam die Meldung wieder unter gleicher Bedingung auf der Autobahn. Dann wieder zur Werkstatt. Termin und diesmal wurde die Drosselklappe (hat eh eine Notfunktion da Valvetronic) und das Luftfilter getauscht. Und wie es zu erwarten war kam die Meldung wieder. Diesmal war aber meine Geduldsgrenze erreicht. Ich habe richtig Druck und Ärger über meinen Händler Richtung München adressiert. Ich war nicht mehr bereit als Testperson zu dienen. BMW hat jedesmal auf gut Glück Teile austauschen lassen ohne sicher zu sein dass dies die Fehlerursache gewesen ist. Ich soll jedes Mal fahren und schauen ob der Fehler nun weg ist. Mein Händler steht hierbei voll hinter mir. Aufgelaufene Kosten inzwischen über 20 Tausend Euro bei ca. 10 Werkstattbesuchen, alles über Garantie. Es kam eine Antwort mit 2 Vorschlägen aus München. a- Ich gebe das Auto nochmal in die Reparatur. Diesmal würde es nach München gebracht werden. Ich würde einen M4 o. ä. als Ersatzwagen bekommen und dort wird u.a. der Turbolader auf jeden Fall getauscht werden und ich könnte davon ausgehen dass dann der Fehler endgültig behoben sei. b- Das Fahrzeug wird gewandelt. Dies ist aber nicht so einfach, weil das Auto z.B. ein gebrauchtes war und/oder weil es nicht von der BMW Bank geleast wurde usw. Aber theoretisch wäre es möglich. BMW in München würde in der Sache hinter mir stehen. Nach etlichen Wochen wegen Urlaubszeiten von mir und den anderen Beteiligten war ich nun letzte Woche beim Händler. Ich habe ihm gesagt dass ich auf eine Wandlung stehe. BMW München hätte im Prinzip nichts dagegen. Jedoch besteht nun ein merkwürdiges Problem im Raum weswegen ich morgen bei einem Fachanwalt einen Termin habe. Vorab folgende Zwischeninfo: Das Fahrzeug wurde von meinem Leasinggeber nach meiner Wahl beim einem BMW Händler im Osten gekauft. Es war ein Dienst- und Jahreswagen von einem Mitarbeiter in München. Dieser Händler weiß bisher von den ganzen Problemen gar nichts. Das heißt der Verkäufer gegen welchen wir das Wandlungsrecht geltend machen müssen ist dieser Händler da er der Verkäufer ist. Es kam seitens BMW der Tipp dass dieser Händler nun theoretisch nach geltendem Recht die Möglichkeit hat 2 Mal nachzubessern und daher sich auf sein Recht berufen würde. Daher die Empfehlung mit einem Anwalt vorzugehen. Aus meiner Sicht ist es aber in dem Fall irrelevant und unsinnig denn: a- Das Fahrzeug wurde bei meinem Händler die ganze Zeit durch Anweisungen von BMW in München repariert worden. Der Verkäufer hätte es nicht anders gemacht. b- Es kann keiner von mir verlangen dass ich jedes Mal bzw von Anfang an mein Auto bei einem Händler reparieren lasse der 500 km von mir entfernt ist. Soweit zum Thema aktuell. Viele Grüße Chentow [/QUOTE]
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