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<blockquote data-quote="Chris_M235" data-source="post: 77440" data-attributes="member: 688"><p>Ich kenne mich da inzwischen ja aus eigener Erfahrung ganz gut aus... trotzdem alle Angaben ohne Gewähr <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Zum Fall des GTS gibt es 2 Varianten:</p><p></p><p>[1] es besteht ein Wertgutachten und das Fahrzeug wurde damit versichert: Sehr unwahrscheinlich dass das bereits jemand gemacht hat aber in diesem Fall würde die EIGENE Versicherung den Schaden bis zur Höhe des Wertgutachtens übernehmen. Eine gegnerische Haftpflichtversicherung würde wohl maximal den Kaufpreis des Wagens zurückerstatten und hier ggf. die Kaufrechnung anfragen.</p><p></p><p>[2] das Fahrzeug wurde normal versichert: Im Fall des Falles leider Pech gehabt... weder die eigene noch jegliche gegnerische Versicherung wird euch jemals mehr bezahlen als Ihr für das Neufahrzeug bezahlt habt. Mehr als eine Neuwertentschädigung kann man hier schlicht nicht verlangen, hier greift meines Wissens sogar schon der Bereicherungsgrundsatz.</p><p></p><p>Zum Fall des M2:</p><p></p><p>Ganz klar ein Sonderfall, aber auch hier hat der Versicherte wenig Grund zur Freude. In meinem Fall war es ja ähnlich wenn auch nicht gleich.</p><p></p><p>Es gibt vergleichbare Fahrzeuge am Markt die sofort verfügbar wären. Somit steht dem Geschädigten für maximal 10 Tage ein Ersatzwagen der entsprechend definierten Fahrzeugklasse zu.</p><p></p><p>Eine Mobilität für die dauer einer Neubestellung (Bei mir damals über 3 Monate) wird daher nicht gewährt.</p><p></p><p>Der Knackpunkt hier ist natürlich der höhere Preis für die verfügbaren Fahrzeuge am Markt.... Und auch hier Pech gehabt. Denn du hast bei Versicherungsbeginn der Versicherung den Kaufpreis/Wert deines Fahrzeugs angegeben. Dass dieser nun evtl. 10000€ höher liegt ist nicht das Problem deiner Versicherung...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Chris_M235, post: 77440, member: 688"] Ich kenne mich da inzwischen ja aus eigener Erfahrung ganz gut aus... trotzdem alle Angaben ohne Gewähr ;) Zum Fall des GTS gibt es 2 Varianten: [1] es besteht ein Wertgutachten und das Fahrzeug wurde damit versichert: Sehr unwahrscheinlich dass das bereits jemand gemacht hat aber in diesem Fall würde die EIGENE Versicherung den Schaden bis zur Höhe des Wertgutachtens übernehmen. Eine gegnerische Haftpflichtversicherung würde wohl maximal den Kaufpreis des Wagens zurückerstatten und hier ggf. die Kaufrechnung anfragen. [2] das Fahrzeug wurde normal versichert: Im Fall des Falles leider Pech gehabt... weder die eigene noch jegliche gegnerische Versicherung wird euch jemals mehr bezahlen als Ihr für das Neufahrzeug bezahlt habt. Mehr als eine Neuwertentschädigung kann man hier schlicht nicht verlangen, hier greift meines Wissens sogar schon der Bereicherungsgrundsatz. Zum Fall des M2: Ganz klar ein Sonderfall, aber auch hier hat der Versicherte wenig Grund zur Freude. In meinem Fall war es ja ähnlich wenn auch nicht gleich. Es gibt vergleichbare Fahrzeuge am Markt die sofort verfügbar wären. Somit steht dem Geschädigten für maximal 10 Tage ein Ersatzwagen der entsprechend definierten Fahrzeugklasse zu. Eine Mobilität für die dauer einer Neubestellung (Bei mir damals über 3 Monate) wird daher nicht gewährt. Der Knackpunkt hier ist natürlich der höhere Preis für die verfügbaren Fahrzeuge am Markt.... Und auch hier Pech gehabt. Denn du hast bei Versicherungsbeginn der Versicherung den Kaufpreis/Wert deines Fahrzeugs angegeben. Dass dieser nun evtl. 10000€ höher liegt ist nicht das Problem deiner Versicherung... [/QUOTE]
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