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<blockquote data-quote="Emmerich" data-source="post: 69452" data-attributes="member: 1352"><p>wenn man über die Datenspeicherung im Fahrzeug nachdenkt, bekommt man schon ein komisches Gefühl und die Angst, daß man im Falle eines Motorschadens innerhalb der Garantiezeit keine Leistung erhält, weil die einem nachweisen, daß man während der Einfahrzeit 2 mal auf 6000 U war, viel im Sportmodus unterwegs war, zu häufig heruntergeschaltet hat , um das Nachsprotzen zu provozieren, mal versehentlich für 10 Sekunden auf 200 war usw. Ein Freibrief für Garantieablehnumg. Oder wird das nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird ? </p><p></p><p>Kann der Datenspeicher ein komplettes Autoleben abspeichern oder eine bestimmte Zeit, z.B. nur 6 Monate. Ist eine Vorratsdatenspeicherung über 6 Monate hinaus gesetzlich überhaupt erlaubt ? Ich meine ich hätte mal was von 6 Monaten gehört.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Emmerich, post: 69452, member: 1352"] wenn man über die Datenspeicherung im Fahrzeug nachdenkt, bekommt man schon ein komisches Gefühl und die Angst, daß man im Falle eines Motorschadens innerhalb der Garantiezeit keine Leistung erhält, weil die einem nachweisen, daß man während der Einfahrzeit 2 mal auf 6000 U war, viel im Sportmodus unterwegs war, zu häufig heruntergeschaltet hat , um das Nachsprotzen zu provozieren, mal versehentlich für 10 Sekunden auf 200 war usw. Ein Freibrief für Garantieablehnumg. Oder wird das nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird ? Kann der Datenspeicher ein komplettes Autoleben abspeichern oder eine bestimmte Zeit, z.B. nur 6 Monate. Ist eine Vorratsdatenspeicherung über 6 Monate hinaus gesetzlich überhaupt erlaubt ? Ich meine ich hätte mal was von 6 Monaten gehört. [/QUOTE]
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