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<blockquote data-quote="highspeed" data-source="post: 75228" data-attributes="member: 1877"><p>Das kommt immer darauf an, was für eine Abnahme durchgeführt werden muss und wie es die einzelnen Teilegutachten steht. Es gibt da diesen §19 in der StVZO und hier wird mit den Absätzen 2 und 3 schonmal die Art der Begutachtung kategorisiert. Absatz 2 ist ne Einzelabnahme und Absatz 3 ne Änderungsabnahme mit Teilegutachten.</p><p></p><p>Dein Zitat trifft hauptsächlich nur auf Absatz 3 zu, da bei einer Begutachtung (Absatz 2) durch den Sachverständigen ohne vorliegendes Teilegutachten die Änderung zu 99% gleich in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss.</p><p></p><p>Und bei Absatz 3 lässt es sich nicht pauschalisieren, da dies über die einzelnen Teilegutachten geregelt wird.</p><p></p><p>Aber nun lassen wir uns eh erstmal überraschen, ob das JB4 eingetragen werden kann ...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="highspeed, post: 75228, member: 1877"] Das kommt immer darauf an, was für eine Abnahme durchgeführt werden muss und wie es die einzelnen Teilegutachten steht. Es gibt da diesen §19 in der StVZO und hier wird mit den Absätzen 2 und 3 schonmal die Art der Begutachtung kategorisiert. Absatz 2 ist ne Einzelabnahme und Absatz 3 ne Änderungsabnahme mit Teilegutachten. Dein Zitat trifft hauptsächlich nur auf Absatz 3 zu, da bei einer Begutachtung (Absatz 2) durch den Sachverständigen ohne vorliegendes Teilegutachten die Änderung zu 99% gleich in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss. Und bei Absatz 3 lässt es sich nicht pauschalisieren, da dies über die einzelnen Teilegutachten geregelt wird. Aber nun lassen wir uns eh erstmal überraschen, ob das JB4 eingetragen werden kann ... [/QUOTE]
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