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<blockquote data-quote="tencazzo" data-source="post: 75145" data-attributes="member: 559"><p>Was ich zum Tuning und Eintragung gefunden habe:</p><p>"Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.</p><p></p><p>Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern es ist auch möglich, diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) hier übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen."</p><p></p><p>Heißt also einen Nachweis im Form von Abnahme reicht ohne das in die Fahrzeugpapiere einzutragen, richtig?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tencazzo, post: 75145, member: 559"] Was ich zum Tuning und Eintragung gefunden habe: "Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern es ist auch möglich, diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) hier übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen." Heißt also einen Nachweis im Form von Abnahme reicht ohne das in die Fahrzeugpapiere einzutragen, richtig? [/QUOTE]
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