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Reifen, Fahrwerk und Bremsen
M Performance Gewindefahrwerk F87 / M2
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<blockquote data-quote="BavEagle" data-source="post: 157455" data-attributes="member: 6221"><p>Erstmal nochmal Glückwunsch @Combi zum M Performance Gewindefahrwerk und noch mehr Spaß mit Deinem M2 :daumen:</p><p></p><p>Zum Thema "Eintragung in die Fahrzeugpapiere":</p><p></p><p>Wie Combi bereits geschrieben hatte, akzeptieren einige Zulassungsstellen TÜV-Gutachten älter als 6 Monate nicht mehr. Wer dazu dann den Rechtsstreit sucht, bitte sehr. Persönlich kann ich aber nur eine umgehende Eintragung binnen 6 Monaten dringend empfehlen.</p><p></p><p>Bei uns im LK RO werden TÜV-Gutachten älter 6 Monate nämlich ebenfalls nicht immer akzeptiert. Dies weiß ich auch aus eigener Erfahrung, hatte für meinen Compact Eintragungen über den Winter vergessen und mußte diesbezügliche TÜV-Gutachten dann aktualisieren lassen. Es handelte sich dabei wohlgemerkt um lächerliche Dinge mit ABE wie Scheibenfolierung, etc. (um wirklich jedes Sonderzubehör im Fahrzeugschein eingetragen zu haben) und eben nicht um Teile, welche ohne Eintragung die Betriebserlaubnis gefährden.</p><p></p><p>Selbiges wurde mir auch von meinem Motorsport-Betrieb bestätigt, welcher durch diese Neuerung ebenfalls öfters vor unnötige Unannehmlichkeiten gestellt wird (vor allem bei Winter-Projekten). Man vermutet dort, daß damit verhindert werden soll, nachträglich Teile eintragen zu lassen, welche aufgrund zwischenzeitlicher weiterer Veränderungen nicht mehr konform zum ursprünglichen TÜV-Gutachten sind.</p><p></p><p>Also wer auf Nummer Sicher gehen will, läßt das M Performance Gew.Fwk. binnen 6 Monaten eintragen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="BavEagle, post: 157455, member: 6221"] Erstmal nochmal Glückwunsch @Combi zum M Performance Gewindefahrwerk und noch mehr Spaß mit Deinem M2 :daumen: Zum Thema "Eintragung in die Fahrzeugpapiere": Wie Combi bereits geschrieben hatte, akzeptieren einige Zulassungsstellen TÜV-Gutachten älter als 6 Monate nicht mehr. Wer dazu dann den Rechtsstreit sucht, bitte sehr. Persönlich kann ich aber nur eine umgehende Eintragung binnen 6 Monaten dringend empfehlen. Bei uns im LK RO werden TÜV-Gutachten älter 6 Monate nämlich ebenfalls nicht immer akzeptiert. Dies weiß ich auch aus eigener Erfahrung, hatte für meinen Compact Eintragungen über den Winter vergessen und mußte diesbezügliche TÜV-Gutachten dann aktualisieren lassen. Es handelte sich dabei wohlgemerkt um lächerliche Dinge mit ABE wie Scheibenfolierung, etc. (um wirklich jedes Sonderzubehör im Fahrzeugschein eingetragen zu haben) und eben nicht um Teile, welche ohne Eintragung die Betriebserlaubnis gefährden. Selbiges wurde mir auch von meinem Motorsport-Betrieb bestätigt, welcher durch diese Neuerung ebenfalls öfters vor unnötige Unannehmlichkeiten gestellt wird (vor allem bei Winter-Projekten). Man vermutet dort, daß damit verhindert werden soll, nachträglich Teile eintragen zu lassen, welche aufgrund zwischenzeitlicher weiterer Veränderungen nicht mehr konform zum ursprünglichen TÜV-Gutachten sind. Also wer auf Nummer Sicher gehen will, läßt das M Performance Gew.Fwk. binnen 6 Monaten eintragen. [/QUOTE]
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