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Reifen, Fahrwerk und Bremsen
M Performance Gewindefahrwerk F87 / M2
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Beitrag
<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 137493"><p>In der Einbauanleitung steht folgendes:</p><p>über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem</p><p>Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO</p><p></p><p>0. Hinweise für den Fahrzeughalter / Instructions for vehicle owner</p><p>Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme</p><p>Performance and confirmation without delay of modification acceptance</p><p>Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht</p><p>unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt</p><p>und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden. / With the modification the</p><p>type approval of the vehicle will expire if the modification acceptance provided for in StVZO § 19 Par. 3 is</p><p>not performed and confirmed without delay or if conditions laid down are not complied with.</p><p>Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des</p><p>vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder</p><p>Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten</p><p>Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme</p><p>vorzuführen.</p><p></p><p>Einhaltung von Auflagen und Hinweisen / Compliance with Conditions and Notes</p><p>Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.</p><p></p><p>Mitführen von Dokumenten / Availability of documents</p><p>Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme</p><p>mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen;</p><p>dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.</p><p></p><p>Berichtigung der Fahrzeugpapiere / Amendment of vehicle documents</p><p>Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde</p><p>ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung</p><p>der Änderungsabnahme zu beantragen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 137493"] In der Einbauanleitung steht folgendes: über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO 0. Hinweise für den Fahrzeughalter / Instructions for vehicle owner Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme Performance and confirmation without delay of modification acceptance Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden. / With the modification the type approval of the vehicle will expire if the modification acceptance provided for in StVZO § 19 Par. 3 is not performed and confirmed without delay or if conditions laid down are not complied with. Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen / Compliance with Conditions and Notes Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten. Mitführen von Dokumenten / Availability of documents Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere / Amendment of vehicle documents Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der Änderungsabnahme zu beantragen. [/QUOTE]
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