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M2: Kurze Frage - Kurze Antwort
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Beitrag
<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 83114"><p>Dieser Nummernschildhalter ist nicht vorgeschrieben.</p><p>Die Längenangabe des Fahrzeuges im COC Schein und Zulassungsbescheinigungen sind ohne Nummernschlildhalterungen.</p><p>Wie M2-Fahrer schreibt, ist jede Befestigung erlaubt solange die fest ist und nach den Vorschriften angebracht ist.</p><p>Man darf auch das blanke Nummernschild an den Stoßfänger schrauben.</p><p></p><p></p><p>Die technischen Details der Kfz-Schilder</p><p></p><p>In Deutschland herrschen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Kennzeichen bei jedem Auto. Kennzeichen müssen beispielsweise eine bestimmte, standardisierte Größe und Beschriftung aufweisen. Im Folgenden wird auf diese Regelungen bezüglich der technischen Details eingegangen, die von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt werden.</p><p></p><p>Genormte Abmessungen: das standardisierte, einzeilige Kennzeichen ist 520 mm breit und 110 mm hoch (zweizeilige Kennzeichen: max. 340 mm breit und 200 mm hoch, Kraftradkennzeichen: 180 – 220 mm breit und 200 mm hoch)</p><p>•Genormte Schrift: Auf allen Nummernschildern ist die fälschungserschwerende FE-Schrift in den Varianten Mittelschrift oder Engschrift vorgegeben. Die Schrifthöhe beträgt 75 mm – bei verkleinerten zweizeiligen Kraftradkennzeichen beträgt sie 49 mm. Die Zeichen sind alle gleich breit, ab acht Zeichen wird auf Grund von mangelndem Platz die Engschrift verwendet (bis ins Jahr 2000 galt die DIN-Schrift nach DIN 1451)</p><p></p><p></p><p>Montage ans Kfz: Das Kfz-Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund muss gut erkennbar und sauber an der Kfz-Außenseite angebracht werden. Es darf maximal einen Neigungswinkel von 30° aufweisen und keinesfalls überdeckt werden. Zudem muss es fest montiert werden – mit Ausnahme von Fahrzeugen für Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten. Manipulationen stellen laut Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner einen Kennzeichenmissbrauch dar und werden mit einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und einem erhöhten Bußgeld sanktioniert. Ein Fahrverbot erfolgt in der Regel nicht. Wird das Autokennzeichen durch einen Anhänger verdeckt, muss ein zweites Kennzeichen am Anhänger montiert werden.</p><p></p><p>Hier steht es auch noch mal:</p><p><a href="https://www.kfz-ummelden.de/kennzeichen-befestigen/" target="_blank">https://www.kfz-ummelden.de/kennzeichen-befestigen/</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 83114"] Dieser Nummernschildhalter ist nicht vorgeschrieben. Die Längenangabe des Fahrzeuges im COC Schein und Zulassungsbescheinigungen sind ohne Nummernschlildhalterungen. Wie M2-Fahrer schreibt, ist jede Befestigung erlaubt solange die fest ist und nach den Vorschriften angebracht ist. Man darf auch das blanke Nummernschild an den Stoßfänger schrauben. Die technischen Details der Kfz-Schilder In Deutschland herrschen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Kennzeichen bei jedem Auto. Kennzeichen müssen beispielsweise eine bestimmte, standardisierte Größe und Beschriftung aufweisen. Im Folgenden wird auf diese Regelungen bezüglich der technischen Details eingegangen, die von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt werden. Genormte Abmessungen: das standardisierte, einzeilige Kennzeichen ist 520 mm breit und 110 mm hoch (zweizeilige Kennzeichen: max. 340 mm breit und 200 mm hoch, Kraftradkennzeichen: 180 – 220 mm breit und 200 mm hoch) •Genormte Schrift: Auf allen Nummernschildern ist die fälschungserschwerende FE-Schrift in den Varianten Mittelschrift oder Engschrift vorgegeben. Die Schrifthöhe beträgt 75 mm – bei verkleinerten zweizeiligen Kraftradkennzeichen beträgt sie 49 mm. Die Zeichen sind alle gleich breit, ab acht Zeichen wird auf Grund von mangelndem Platz die Engschrift verwendet (bis ins Jahr 2000 galt die DIN-Schrift nach DIN 1451) Montage ans Kfz: Das Kfz-Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund muss gut erkennbar und sauber an der Kfz-Außenseite angebracht werden. Es darf maximal einen Neigungswinkel von 30° aufweisen und keinesfalls überdeckt werden. Zudem muss es fest montiert werden – mit Ausnahme von Fahrzeugen für Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten. Manipulationen stellen laut Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner einen Kennzeichenmissbrauch dar und werden mit einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und einem erhöhten Bußgeld sanktioniert. Ein Fahrverbot erfolgt in der Regel nicht. Wird das Autokennzeichen durch einen Anhänger verdeckt, muss ein zweites Kennzeichen am Anhänger montiert werden. Hier steht es auch noch mal: [URL="https://www.kfz-ummelden.de/kennzeichen-befestigen/"]https://www.kfz-ummelden.de/kennzeichen-befestigen/[/URL] [/QUOTE]
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