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<blockquote data-quote="36/7M" data-source="post: 86500" data-attributes="member: 1814"><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn man mit einer "falschen" Reifengröße fährt, riskiert man - unabhängig von Entscheidungen von Obergerichten - natürlich zunächst Stress mit den Ordnungshütern! Die können sich nur auf die vorliegenden Papiere verlassen und sind auch weder berechtigt noch in der Lage, auf der Straße eine "Unbedenklichkeit" zu bescheinigen - zumal die neue Rechtslage vermutlich in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist! Auch wenn man dann aus dem Folgeverfahren unbeschadet hervorgeht, hat man Ärger, Zeitverlust und vielleicht auch Kosten an der "Backe"! Mir geht es auch nicht um solche Standardsachen, sondern im wesentlichen um den versicherungsrechtlichen Aspekt! Fahren ohne BE allein (ohne Unfall) ist - wenn man erwischt wird - finanziell kein Beinbruch! Wenn aber was passiert, kann sowas Existenzgefährdend werden - nämlich wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen (Vollkasko ohnehin sofort - und im Haftpflichtbereich kann es auch zu Schadensersatzforderungen kommen).</p><p></p><p>Wenn man aber auf Grund der neuen Rechtslage mit der Änderung die BE nicht verloren hat (weil damit keine Gefahrerhöhung einhergegangen ist), verliert man nicht den Versicherungsschutz! Das man in solchen Fällen aber vermutlich einen Gutachter in Anspruch nehmen muss, ist zu befürchten. Einem Laien wird im Regelfall nicht das Recht zugesprochen, eine Unbedenklichkeit zu erklären!</p><p></p><p>Aber trotzdem ist man in solchen Fällen nicht mehr wehrlos!</p><p></p><p>Im übrigen hier nochmal zum Sachverhalt: Wenn man jetzt bei unseren Wagen hinten den 225er Winterrreifen auf der 8"-Felge fährt, merkt das bei jeglichen Polizeikontrollen niemand! Die Reifengröße ist zugelassen und die hintere 8"-Felge sieht exakt so aus wie die 7,5" und steht auch so in der Flucht! Also hat man mit den Kollegen zunächst keinen Stress! Und diese Abweichung fällt noch nicht mal den TÜV-Leuten bei Hauptuntersuchungen auf, weil die bei BMW-Serienfelgen keine weiteren Untersuchungen vornehmen (außer man trifft auf einen hochkarätigen BMW-Spezialisten mit Erbsenzählermentalität!). Und selbst wenn der TÜV das moniert, gibt's kein Bußgeld, sondern lediglich keine Plakette! Also auch "heilbar"!</p><p></p><p>Wenn man jetzt aber großes Pech hat, einen heftigen Unfall mit Personenschaden schuldhaft baut und ein Sachverständiger dann diese Abweichung feststellt, rettet einen die neue Rechtslage! Der rechtmäßige Verlust der BE müsste in dem Fall vor Gericht bewiesen werden - das dürfte in diesem Fall aber kaum möglich sein. Auch weil diverse Sachverständige in Deutschland diese Änderung problemlos abgenommen haben - also die Unbedenklichkeit mehrfach bescheinigt haben - im anderen Fall hätten die das gar nicht gedurft!</p><p></p><p>So - jetzt muss sich jeder selbst entscheiden! Wer jeglichen Ärger (und wenn es nur Zeitverlust ist) vermeiden möchte oder mit solchen Unsicherheiten nicht leben will oder kann, läßt die Kombination eintragen und damit legitimieren. Und die anderen fahren eben so - eine Gefahr für sich und andere (und nur darauf kommt es an) geht davon nicht aus!</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Bernd</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="36/7M, post: 86500, member: 1814"] Hallo, wenn man mit einer "falschen" Reifengröße fährt, riskiert man - unabhängig von Entscheidungen von Obergerichten - natürlich zunächst Stress mit den Ordnungshütern! Die können sich nur auf die vorliegenden Papiere verlassen und sind auch weder berechtigt noch in der Lage, auf der Straße eine "Unbedenklichkeit" zu bescheinigen - zumal die neue Rechtslage vermutlich in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist! Auch wenn man dann aus dem Folgeverfahren unbeschadet hervorgeht, hat man Ärger, Zeitverlust und vielleicht auch Kosten an der "Backe"! Mir geht es auch nicht um solche Standardsachen, sondern im wesentlichen um den versicherungsrechtlichen Aspekt! Fahren ohne BE allein (ohne Unfall) ist - wenn man erwischt wird - finanziell kein Beinbruch! Wenn aber was passiert, kann sowas Existenzgefährdend werden - nämlich wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen (Vollkasko ohnehin sofort - und im Haftpflichtbereich kann es auch zu Schadensersatzforderungen kommen). Wenn man aber auf Grund der neuen Rechtslage mit der Änderung die BE nicht verloren hat (weil damit keine Gefahrerhöhung einhergegangen ist), verliert man nicht den Versicherungsschutz! Das man in solchen Fällen aber vermutlich einen Gutachter in Anspruch nehmen muss, ist zu befürchten. Einem Laien wird im Regelfall nicht das Recht zugesprochen, eine Unbedenklichkeit zu erklären! Aber trotzdem ist man in solchen Fällen nicht mehr wehrlos! Im übrigen hier nochmal zum Sachverhalt: Wenn man jetzt bei unseren Wagen hinten den 225er Winterrreifen auf der 8"-Felge fährt, merkt das bei jeglichen Polizeikontrollen niemand! Die Reifengröße ist zugelassen und die hintere 8"-Felge sieht exakt so aus wie die 7,5" und steht auch so in der Flucht! Also hat man mit den Kollegen zunächst keinen Stress! Und diese Abweichung fällt noch nicht mal den TÜV-Leuten bei Hauptuntersuchungen auf, weil die bei BMW-Serienfelgen keine weiteren Untersuchungen vornehmen (außer man trifft auf einen hochkarätigen BMW-Spezialisten mit Erbsenzählermentalität!). Und selbst wenn der TÜV das moniert, gibt's kein Bußgeld, sondern lediglich keine Plakette! Also auch "heilbar"! Wenn man jetzt aber großes Pech hat, einen heftigen Unfall mit Personenschaden schuldhaft baut und ein Sachverständiger dann diese Abweichung feststellt, rettet einen die neue Rechtslage! Der rechtmäßige Verlust der BE müsste in dem Fall vor Gericht bewiesen werden - das dürfte in diesem Fall aber kaum möglich sein. Auch weil diverse Sachverständige in Deutschland diese Änderung problemlos abgenommen haben - also die Unbedenklichkeit mehrfach bescheinigt haben - im anderen Fall hätten die das gar nicht gedurft! So - jetzt muss sich jeder selbst entscheiden! Wer jeglichen Ärger (und wenn es nur Zeitverlust ist) vermeiden möchte oder mit solchen Unsicherheiten nicht leben will oder kann, läßt die Kombination eintragen und damit legitimieren. Und die anderen fahren eben so - eine Gefahr für sich und andere (und nur darauf kommt es an) geht davon nicht aus! Gruß Bernd [/QUOTE]
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