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<blockquote data-quote="Schleicher" data-source="post: 86433" data-attributes="member: 1436"><p>Bernd erstmal vielen Dank für deine Mühe. Das Thema hat es schon in sich und von daher sind alle <strong>sachliche</strong> Hinweise besser als Vermutungen. Ich bin der Meinung jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen, <u>das mal vorab</u>.</p><p></p><p>Nun eine Verständnisfrage. Bis zum dem Punkt wo Du Bezug zur jüngsten Endscheidung (leider ohne <em>Aktenzeichen</em>) des OLG Köln genommen hast, war alles nüchtern und sachlich. Wurden in dieser Sache ausschließlich das verhandelt was Du geschrieben hast oder ist es ab da Deine eigene Interpretation? Gerichtsurteile in die Argumentation einzubringen ist meiner Meinung nach irreführend (nicht böse gemeint), wenn man den konkret <strong>verhandelten Sachverhalt</strong> nicht kennt. Desweiteren ist/war das keine Grundsatzentscheidung. Wir leben in Deutschland und da gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sich jetzt einfach ein Gerichtsurteil rauszusuchen, das einem entgegenkommt/angenehm ist, ist keine rechts sichere Lösung.</p><p></p><p>Um jetzt aber einer Kritik zu entgehen, meine Erklärung dazu. Hier im Forum wird oft über Dinge gut und sachlich diskutiert, bis es emotional wird. Ab da verliert sich häufig die Fragestellung des Themas und der/die Fragesteller. Wenn es unterschiedliche Ergebnisse oder keine verlässliche Antwort gibt, soll jeder für sich Entscheiden (dürfen) welchen Weg er in diesem/seinem Falle einschlägt. Nicht umsonst sind unsere Gerichte verstopft. Gerade dein Fall (Bericht) zeigt ja wie schnell man in einer solchen Sache <strong>drin ist</strong> und glaube mir, die Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht alle Instanzen. Deine Sache wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ans AG zurück verwiesen, gehe ich mal davon aus. Also ich persönlich, aber das ist <u>meine Meinung</u>, werde wegen ein paar Reifen nicht die Gefahr eingehen, solche "mehrfach Runden" bei einem Gericht zu drehen. Da kommt es mir nicht auf Recht oder Unrecht an, sondern um meine Zeit und Nerven. Im Übrigen war die Polizei hier die Spaßbremse bzw. Initiator. Bei einer Kontrolle wurden die Reifen erstmal beanstandet. Der Halter des Fahrzeuges war mit dem Knöllchen nicht einverstanden und hat Klage eingereicht (sich zur Wehr gesetzt). In erster Instanz beim AG (die Beschwerde/Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lasse ich einfach mal weg) unterlag er und in der zweiten Instanz beim OLG obsiegte er. Also man sieht an der Geschichte (vielen lieben Dank Bernd) es braucht keinen Unfall oder TÜV Besuch um Ärger zu bekommen :victory:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Schleicher, post: 86433, member: 1436"] Bernd erstmal vielen Dank für deine Mühe. Das Thema hat es schon in sich und von daher sind alle [B]sachliche[/B] Hinweise besser als Vermutungen. Ich bin der Meinung jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen, [U]das mal vorab[/U]. Nun eine Verständnisfrage. Bis zum dem Punkt wo Du Bezug zur jüngsten Endscheidung (leider ohne [I]Aktenzeichen[/I]) des OLG Köln genommen hast, war alles nüchtern und sachlich. Wurden in dieser Sache ausschließlich das verhandelt was Du geschrieben hast oder ist es ab da Deine eigene Interpretation? Gerichtsurteile in die Argumentation einzubringen ist meiner Meinung nach irreführend (nicht böse gemeint), wenn man den konkret [B]verhandelten Sachverhalt[/B] nicht kennt. Desweiteren ist/war das keine Grundsatzentscheidung. Wir leben in Deutschland und da gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sich jetzt einfach ein Gerichtsurteil rauszusuchen, das einem entgegenkommt/angenehm ist, ist keine rechts sichere Lösung. Um jetzt aber einer Kritik zu entgehen, meine Erklärung dazu. Hier im Forum wird oft über Dinge gut und sachlich diskutiert, bis es emotional wird. Ab da verliert sich häufig die Fragestellung des Themas und der/die Fragesteller. Wenn es unterschiedliche Ergebnisse oder keine verlässliche Antwort gibt, soll jeder für sich Entscheiden (dürfen) welchen Weg er in diesem/seinem Falle einschlägt. Nicht umsonst sind unsere Gerichte verstopft. Gerade dein Fall (Bericht) zeigt ja wie schnell man in einer solchen Sache [B]drin ist[/B] und glaube mir, die Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht alle Instanzen. Deine Sache wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ans AG zurück verwiesen, gehe ich mal davon aus. Also ich persönlich, aber das ist [U]meine Meinung[/U], werde wegen ein paar Reifen nicht die Gefahr eingehen, solche "mehrfach Runden" bei einem Gericht zu drehen. Da kommt es mir nicht auf Recht oder Unrecht an, sondern um meine Zeit und Nerven. Im Übrigen war die Polizei hier die Spaßbremse bzw. Initiator. Bei einer Kontrolle wurden die Reifen erstmal beanstandet. Der Halter des Fahrzeuges war mit dem Knöllchen nicht einverstanden und hat Klage eingereicht (sich zur Wehr gesetzt). In erster Instanz beim AG (die Beschwerde/Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lasse ich einfach mal weg) unterlag er und in der zweiten Instanz beim OLG obsiegte er. Also man sieht an der Geschichte (vielen lieben Dank Bernd) es braucht keinen Unfall oder TÜV Besuch um Ärger zu bekommen :victory: [/QUOTE]
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