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Beitrag
<blockquote data-quote="36/7M" data-source="post: 86350" data-attributes="member: 1814"><p>Hallo,</p><p></p><p>mit der letzten Novellierung der StVZO erst vom Juni 2016 hat sich im Paragraphen 19.2 entscheidendes geändert: Früher 19.2 alt stand dort (Zitat): "Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeuges verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder <u><strong>deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann".</strong></u> Das Wort "kann" war hier der Knackpunkt, da theoretisch von jeder eigenmächtigen Veränderung eine Gefährdung ausgehen kann.</p><p></p><p>Mit der Novellierung im Juni hat sich die Formulierung geändert in (Zitat): "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird; <strong><u>eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist </u></strong>oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Damit muss für ein Erlöschen der BE <u>eine Gefährdung zwingend erwartet werden</u>!</p><p></p><p><strong>Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass sogar eine andere Reifengröße nicht zum automatischen Verlust der BE führt.</strong></p><p></p><p>Erforderlich für den Verlust der BE ist nach dem OLG Köln immer, dass durch die nachträgliche Veränderung <u>mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer</u> geschaffen wird!</p><p></p><p>Durch die Verwendung der zugelassenen hinteren "Sommerfelgen" mit 8" (Original BMW-Felgen) in Kombination mit den 225er Winterreifen geht keine erkennbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Die Felgen sind für den Wagen zugelassen - ebenso die Reifenbreite. Und 225er Reifen dürfen nach ETRTO auf 8"-Räder gefahren werden - bei Conti ist für den 225er sogar 8" die Normalgröße!</p><p></p><p>Also: Wer rundum den 225er auf dem Sommerfelgensatz - also hinten mit 8" - fährt, hat danach keinen Verlust der BE zu befürchten! Und das kann versicherungstechnisch entscheidend sein!</p><p></p><p>Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann das natürlich eintragen lassen! Zumal die Prüfstellen Geld verdienen wollen/müssen und potentiellen Kunden immer zur Prüfung/Eintragung raten!</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Bernd</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="36/7M, post: 86350, member: 1814"] Hallo, mit der letzten Novellierung der StVZO erst vom Juni 2016 hat sich im Paragraphen 19.2 entscheidendes geändert: Früher 19.2 alt stand dort (Zitat): "Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeuges verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder [U][B]deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann".[/B][/U] Das Wort "kann" war hier der Knackpunkt, da theoretisch von jeder eigenmächtigen Veränderung eine Gefährdung ausgehen kann. Mit der Novellierung im Juni hat sich die Formulierung geändert in (Zitat): "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird; [B][U]eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist [/U][/B]oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Damit muss für ein Erlöschen der BE [U]eine Gefährdung zwingend erwartet werden[/U]! [B]Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass sogar eine andere Reifengröße nicht zum automatischen Verlust der BE führt.[/B] Erforderlich für den Verlust der BE ist nach dem OLG Köln immer, dass durch die nachträgliche Veränderung [U]mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer[/U] geschaffen wird! Durch die Verwendung der zugelassenen hinteren "Sommerfelgen" mit 8" (Original BMW-Felgen) in Kombination mit den 225er Winterreifen geht keine erkennbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Die Felgen sind für den Wagen zugelassen - ebenso die Reifenbreite. Und 225er Reifen dürfen nach ETRTO auf 8"-Räder gefahren werden - bei Conti ist für den 225er sogar 8" die Normalgröße! Also: Wer rundum den 225er auf dem Sommerfelgensatz - also hinten mit 8" - fährt, hat danach keinen Verlust der BE zu befürchten! Und das kann versicherungstechnisch entscheidend sein! Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann das natürlich eintragen lassen! Zumal die Prüfstellen Geld verdienen wollen/müssen und potentiellen Kunden immer zur Prüfung/Eintragung raten! Gruß Bernd [/QUOTE]
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