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<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 86287"><p>Diese Reifenkombination muss der TÜV in die Papiere eintragen.</p><p>Der Nachweis ist nur dazu da damit Du das beim TÜV in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen kannst.</p><p>Das müsste allerdings auch in deinem Nachweis stehen.</p><p></p><p><strong>TÜV Teilegutachten</strong></p><p>Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.</p><p>Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.</p><p><strong>Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde</strong>. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.</p><p> </p><p>Mehr kann man hier lesen</p><p><a href="http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp" target="_blank">http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp</a></p><p></p><p>@Vegas</p><p>Wenn man nichts einträgt fährt man ohne BE.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 86287"] Diese Reifenkombination muss der TÜV in die Papiere eintragen. Der Nachweis ist nur dazu da damit Du das beim TÜV in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen kannst. Das müsste allerdings auch in deinem Nachweis stehen. [B]TÜV Teilegutachten[/B] Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden. Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus. [B]Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde[/B]. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Mehr kann man hier lesen [URL="http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp"]http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp[/URL] @Vegas Wenn man nichts einträgt fährt man ohne BE. [/QUOTE]
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