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<blockquote data-quote="36/7M" data-source="post: 82249" data-attributes="member: 1814"><p>Hallo,</p><p></p><p>das ein Fahrzeug von einem Sachverständigen bis auf die letzte Schraube zerlegt und auf Vorschriftsmäßigkeit untersucht wird, kommt nur bei erheblichen Unfällen mit Personenschäden und unklarer Rechtslage (Verdacht auf Manipulationen) in Frage! Und dann spielt auch noch eine Rolle, ob die Räder überhaupt für den Unfall ursächlich in Frage kommen. Da die 225er Reifen für den Wagen sowie auch auf 8" Felgen hinten zweifelsfrei zugelassen und in Kombination abnahmefähig sind, liegt hier maximal eine Ordnungswidrigkeit vor. Daraus eine grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, dürfte auch Versicherungen schwerfallen. Das sieht natürlich bei anderen Reifendimensionen und exotischen Felgen anders aus!</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Bernd</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="36/7M, post: 82249, member: 1814"] Hallo, das ein Fahrzeug von einem Sachverständigen bis auf die letzte Schraube zerlegt und auf Vorschriftsmäßigkeit untersucht wird, kommt nur bei erheblichen Unfällen mit Personenschäden und unklarer Rechtslage (Verdacht auf Manipulationen) in Frage! Und dann spielt auch noch eine Rolle, ob die Räder überhaupt für den Unfall ursächlich in Frage kommen. Da die 225er Reifen für den Wagen sowie auch auf 8" Felgen hinten zweifelsfrei zugelassen und in Kombination abnahmefähig sind, liegt hier maximal eine Ordnungswidrigkeit vor. Daraus eine grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, dürfte auch Versicherungen schwerfallen. Das sieht natürlich bei anderen Reifendimensionen und exotischen Felgen anders aus! Gruß Bernd [/QUOTE]
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