Nur Titel durchsuchen
Von:
Artikel
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Marktplatz
Neue Anzeigen
Regeln
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
BMW 2er Forum
Reifen, Fahrwerk und Bremsen
Mischbereifung auflösen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 38121"><p>Gegenfrage, wo steht geschrieben das man eine Reifenfreigabe braucht für 225er auf einer 8 Zoll Felge?</p><p>BMW selbst hat den E87 auf der HA mit 225er auf 8 Zoll ab Werk ausgeliefert.</p><p></p><p>Aber hiermal eine E-Mail die ich mal vom</p><p>Bayerisches Staatsministerium des Innern,für Bau und Verkehr, Sachgebiet IIE6</p><p>erhalten habe:</p><p></p><p><strong><em>Sehr geehrter Herr XXX,</em></strong></p><p><strong><em></em></strong></p><p><strong><em><u>Der Reifen 225/40 R18 ist lt. ETRTO Norm auf Felgenbreiten von 7,5 - 9“ zulässig, es ist daher technisch möglich und ohne weitere Freigaben zulässig den Reifen auf einer 8,5“ breiten Felge zu montieren.</u> Der Abrollumfang weicht lediglich um ca. 1,2 % von der Serienbereifung 245/35 R18 ab, der statische Halbmesser weicht nur um 3 mm ab. Aufgrund der geringen Abweichungen und aufgrund der geringeren Breite des Reifens 225/40 R18 bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Verwendung des Reifens 225/40 R18, sofern der Reifen über ausreichenden Last- und Geschwindigkeitsindex verfügt und ausreichende Freigängigkeit (die bei derart geringen Abweichungen i.d.R. nicht in Frage zu stellen ist) besteht. Wie vom BMVBS im Schreiben Az.: S 33 / 7347.7/00 vom 01.07.2008 bereits vor geraumer Zeit erläutert wurde kann im Falle von Umbereifungen, bei denen die Randbedingungen eingehalten werden, keine Abnahme verlangt werden.</em></strong></p><p><strong><em></em></strong></p><p><strong><em><u>Die anzuwendenden Vorschriften sind EG- bzw. Bundesrecht und gelten somit bundesweit einheiltich. </u></em></strong></p><p><strong><em></em></strong></p><p><strong><em>Mit freundlichen Grüßen</em></strong></p><p><strong><em>XXXX XXXX</em></strong></p><p><strong><em></em></strong></p><p><strong><em>Bayerisches Staatsministerium des Innern,</em></strong></p><p><strong><em>für Bau und Verkehr</em></strong></p><p><strong><em>Sachgebiet IIE6</em></strong></p><p><strong><em>Lazarettstraße 67</em></strong></p><p><strong><em>80636 München</em></strong></p><p></p><p>Es geht zwar bei der Anfrage um eine 8,5 Zoll Felge, es gilt aber für alle in der ETRTO aufgeführten Größen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 38121"] Gegenfrage, wo steht geschrieben das man eine Reifenfreigabe braucht für 225er auf einer 8 Zoll Felge? BMW selbst hat den E87 auf der HA mit 225er auf 8 Zoll ab Werk ausgeliefert. Aber hiermal eine E-Mail die ich mal vom Bayerisches Staatsministerium des Innern,für Bau und Verkehr, Sachgebiet IIE6 erhalten habe: [B][I]Sehr geehrter Herr XXX, [U]Der Reifen 225/40 R18 ist lt. ETRTO Norm auf Felgenbreiten von 7,5 - 9“ zulässig, es ist daher technisch möglich und ohne weitere Freigaben zulässig den Reifen auf einer 8,5“ breiten Felge zu montieren.[/U] Der Abrollumfang weicht lediglich um ca. 1,2 % von der Serienbereifung 245/35 R18 ab, der statische Halbmesser weicht nur um 3 mm ab. Aufgrund der geringen Abweichungen und aufgrund der geringeren Breite des Reifens 225/40 R18 bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Verwendung des Reifens 225/40 R18, sofern der Reifen über ausreichenden Last- und Geschwindigkeitsindex verfügt und ausreichende Freigängigkeit (die bei derart geringen Abweichungen i.d.R. nicht in Frage zu stellen ist) besteht. Wie vom BMVBS im Schreiben Az.: S 33 / 7347.7/00 vom 01.07.2008 bereits vor geraumer Zeit erläutert wurde kann im Falle von Umbereifungen, bei denen die Randbedingungen eingehalten werden, keine Abnahme verlangt werden. [U]Die anzuwendenden Vorschriften sind EG- bzw. Bundesrecht und gelten somit bundesweit einheiltich. [/U] Mit freundlichen Grüßen XXXX XXXX Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Sachgebiet IIE6 Lazarettstraße 67 80636 München[/I][/B] Es geht zwar bei der Anfrage um eine 8,5 Zoll Felge, es gilt aber für alle in der ETRTO aufgeführten Größen. [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Für diese Aktion ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich.
Falls Du die Nutzung dieses Services nicht erlauben möchtest ist ggf. eine manuelle Überprüfung erforderlich die zu einer längeren Bearbeitungszeit der Anfrage führt.
Überprüfung zulassen
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
BMW 2er Forum
Reifen, Fahrwerk und Bremsen
Mischbereifung auflösen
Oben
Unten