Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW

Diskutiere Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW im Reifen, Fahrwerk und Bremsen Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus. Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar. Was gibt es denn so an...
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #1
disprin

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Hallo

ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus.
Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar.

Was gibt es denn so an schicken BMW Winterfelgen.

zum 1er wird ja was angeboten.
Y-380 finde ich ganz hübsch, aber 205 er Breite z.B. für einen m235i finde ich zu schmal
388 ferric finde ich ganz schick - aber 2 x in grau....

17" würde mir reichen, aber die meisten gefallen mir nicht (die ich am 1er/2er ) - wahrscheinlich passen da noch viel mehr.

461M finde ih schön - aber fährt man als BMW Fahrer im Winter auch Mischbereifung?

385 wäre auch noch eine Alternative - aber das parallele Design (388) ist schon netter.

Und natürlich müssen es keine Kompletträder sein! Reifen such ich mir auch gern selber aus.

Was fahren denn so die vielen Ex-1er Fahrer ;)

Sorry - ich bin in dem Thema noch echt NEU...

VG und FROHE Ostern
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #961
Eilazwerg

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SAMOHT schrieb:
dich kann auch niemand bürgerrechtlich zwingen dich bei Einwohnermeldeamt zu melden

Doch, § 17 Abs. 1 BMG i.V.m. § 54 Abs. 2 u. 3 BMG. Es sei denn ihr meint mit "bürgerrechtlich" das BGB, das ist in der Tat etwas anderes. ;)

SAMOHT schrieb:
oder einen Personalausweis zu beantragen

Stimmt, man braucht aber entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis, siehe PAuswG.

Bei den anderen Späßen muss ich mich erstmal kurz einlesen...

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #962

SAMOHT

Guest
Eilazwerg schrieb:
Doch, § 17 Abs. 1 BMG i.V.m. § 54 Abs. 2 u. 3 BMG. Es sei denn ihr meint mit "bürgerrechtlich" das BGB, das ist in der Tat etwas anderes. ;)



Stimmt, man braucht aber entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis, siehe PAuswG.

Bei den anderen Späßen muss ich mich erstmal kurz einlesen...

Das war ironisch gemeint, natürlich wird man "gezwungen" sich beim Einwohnermeldeamt zu melden.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #963
Eilazwerg

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Oh ok, hatte an dieser Stelle nicht mit Ironie gerechnet! :victory:

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #964
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36/7M schrieb:
?Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass sogar eine andere Reifengröße nicht zum automatischen Verlust der BE führt.

Erforderlich für den Verlust der BE ist nach dem OLG Köln immer, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird!

Durch die Verwendung der zugelassenen hinteren "Sommerfelgen" mit 8" (Original BMW-Felgen) in Kombination mit den 225er Winterreifen geht keine erkennbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Die Felgen sind für den Wagen zugelassen - ebenso die Reifenbreite. Und 225er Reifen dürfen nach ETRTO auf 8"-Räder gefahren werden - bei Conti ist für den 225er sogar 8" die Normalgröße!

Also: Wer rundum den 225er auf dem Sommerfelgensatz - also hinten mit 8" - fährt, hat danach keinen Verlust der BE zu befürchten! Und das kann versicherungstechnisch entscheidend sein!

Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann das natürlich eintragen lassen! Zumal die Prüfstellen Geld verdienen wollen/müssen und potentiellen Kunden immer zur Prüfung/Eintragung raten!

Gruß

Bernd
Bernd erstmal vielen Dank für deine Mühe. Das Thema hat es schon in sich und von daher sind alle sachliche Hinweise besser als Vermutungen. Ich bin der Meinung jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen, das mal vorab.

Nun eine Verständnisfrage. Bis zum dem Punkt wo Du Bezug zur jüngsten Endscheidung (leider ohne Aktenzeichen) des OLG Köln genommen hast, war alles nüchtern und sachlich. Wurden in dieser Sache ausschließlich das verhandelt was Du geschrieben hast oder ist es ab da Deine eigene Interpretation? Gerichtsurteile in die Argumentation einzubringen ist meiner Meinung nach irreführend (nicht böse gemeint), wenn man den konkret verhandelten Sachverhalt nicht kennt. Desweiteren ist/war das keine Grundsatzentscheidung. Wir leben in Deutschland und da gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sich jetzt einfach ein Gerichtsurteil rauszusuchen, das einem entgegenkommt/angenehm ist, ist keine rechts sichere Lösung.

Um jetzt aber einer Kritik zu entgehen, meine Erklärung dazu. Hier im Forum wird oft über Dinge gut und sachlich diskutiert, bis es emotional wird. Ab da verliert sich häufig die Fragestellung des Themas und der/die Fragesteller. Wenn es unterschiedliche Ergebnisse oder keine verlässliche Antwort gibt, soll jeder für sich Entscheiden (dürfen) welchen Weg er in diesem/seinem Falle einschlägt. Nicht umsonst sind unsere Gerichte verstopft. Gerade dein Fall (Bericht) zeigt ja wie schnell man in einer solchen Sache drin ist und glaube mir, die Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht alle Instanzen. Deine Sache wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ans AG zurück verwiesen, gehe ich mal davon aus. Also ich persönlich, aber das ist meine Meinung, werde wegen ein paar Reifen nicht die Gefahr eingehen, solche "mehrfach Runden" bei einem Gericht zu drehen. Da kommt es mir nicht auf Recht oder Unrecht an, sondern um meine Zeit und Nerven. Im Übrigen war die Polizei hier die Spaßbremse bzw. Initiator. Bei einer Kontrolle wurden die Reifen erstmal beanstandet. Der Halter des Fahrzeuges war mit dem Knöllchen nicht einverstanden und hat Klage eingereicht (sich zur Wehr gesetzt). In erster Instanz beim AG (die Beschwerde/Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lasse ich einfach mal weg) unterlag er und in der zweiten Instanz beim OLG obsiegte er. Also man sieht an der Geschichte (vielen lieben Dank Bernd) es braucht keinen Unfall oder TÜV Besuch um Ärger zu bekommen :victory:

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #965
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Moin
Hab schon fast alles durchgelesen wg den Winterreifen,aber besteht nicht die möglichkeit mit den orginal Felgen hinten 255 eingetragen zu bekommen die sind ja wesendlich günstiger und eher lieferbar
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #966

SAMOHT

Guest
Catwiesel schrieb:
Moin
Hab schon fast alles durchgelesen wg den Winterreifen,aber besteht nicht die möglichkeit mit den orginal Felgen hinten 255 eingetragen zu bekommen die sind ja wesendlich günstiger und eher lieferbar
Einen 255er Reifen ist nach ETRTO auf einer 8 Zoll Felge nicht zugelassen.
 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #967
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SAMOHT schrieb:
Einen 255er Reifen ist nach ETRTO auf einer 8 Zoll Felge nicht zugelassen.

Ganz ausgeschlossen ist es trotzdem nicht, sofern es einen Reifenhersteller gibt, der die Freigabe dafür erteilt und der TÜV mitspielt. Müsste man eben vorher klären.

Ob es sinnvoll ist, so einen breiten Reifen auf so eine schmale Felge zu ziehen, ist die Frage. Selbst wenn es technisch möglich sein sollte, wird das optisch sehr nach Ballonreifen aussehen. Da sind meiner Meinung nach ja schon die serienmäßigen 245er hart an der Grenze. Und falls du es i.V.m. der Reifenfreigabe eingetragen bekommst, bist du in Zukunft immer auf genau dieses Reifenmodell festgenagelt, ansonsten ist eine neue Eintragung fällig.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #968

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Schleicher schrieb:
Bernd erstmal vielen Dank für deine Mühe. Das Thema hat es schon in sich und von daher sind alle sachliche Hinweise besser als Vermutungen. Ich bin der Meinung jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen, das mal vorab.

Nun eine Verständnisfrage. Bis zum dem Punkt wo Du Bezug zur jüngsten Endscheidung (leider ohne Aktenzeichen) des OLG Köln genommen hast, war alles nüchtern und sachlich. Wurden in dieser Sache ausschließlich das verhandelt was Du geschrieben hast oder ist es ab da Deine eigene Interpretation? Gerichtsurteile in die Argumentation einzubringen ist meiner Meinung nach irreführend (nicht böse gemeint), wenn man den konkret verhandelten Sachverhalt nicht kennt. Desweiteren ist/war das keine Grundsatzentscheidung. Wir leben in Deutschland und da gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sich jetzt einfach ein Gerichtsurteil rauszusuchen, das einem entgegenkommt/angenehm ist, ist keine rechts sichere Lösung.

Um jetzt aber einer Kritik zu entgehen, meine Erklärung dazu. Hier im Forum wird oft über Dinge gut und sachlich diskutiert, bis es emotional wird. Ab da verliert sich häufig die Fragestellung des Themas und der/die Fragesteller. Wenn es unterschiedliche Ergebnisse oder keine verlässliche Antwort gibt, soll jeder für sich Entscheiden (dürfen) welchen Weg er in diesem/seinem Falle einschlägt. Nicht umsonst sind unsere Gerichte verstopft. Gerade dein Fall (Bericht) zeigt ja wie schnell man in einer solchen Sache drin ist und glaube mir, die Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht alle Instanzen. Deine Sache wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ans AG zurück verwiesen, gehe ich mal davon aus. Also ich persönlich, aber das ist meine Meinung, werde wegen ein paar Reifen nicht die Gefahr eingehen, solche "mehrfach Runden" bei einem Gericht zu drehen. Da kommt es mir nicht auf Recht oder Unrecht an, sondern um meine Zeit und Nerven. Im Übrigen war die Polizei hier die Spaßbremse bzw. Initiator. Bei einer Kontrolle wurden die Reifen erstmal beanstandet. Der Halter des Fahrzeuges war mit dem Knöllchen nicht einverstanden und hat Klage eingereicht (sich zur Wehr gesetzt). In erster Instanz beim AG (die Beschwerde/Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lasse ich einfach mal weg) unterlag er und in der zweiten Instanz beim OLG obsiegte er. Also man sieht an der Geschichte (vielen lieben Dank Bernd) es braucht keinen Unfall oder TÜV Besuch um Ärger zu bekommen :victory:
Hallo,

wenn man mit einer "falschen" Reifengröße fährt, riskiert man - unabhängig von Entscheidungen von Obergerichten - natürlich zunächst Stress mit den Ordnungshütern! Die können sich nur auf die vorliegenden Papiere verlassen und sind auch weder berechtigt noch in der Lage, auf der Straße eine "Unbedenklichkeit" zu bescheinigen - zumal die neue Rechtslage vermutlich in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist! Auch wenn man dann aus dem Folgeverfahren unbeschadet hervorgeht, hat man Ärger, Zeitverlust und vielleicht auch Kosten an der "Backe"! Mir geht es auch nicht um solche Standardsachen, sondern im wesentlichen um den versicherungsrechtlichen Aspekt! Fahren ohne BE allein (ohne Unfall) ist - wenn man erwischt wird - finanziell kein Beinbruch! Wenn aber was passiert, kann sowas Existenzgefährdend werden - nämlich wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen (Vollkasko ohnehin sofort - und im Haftpflichtbereich kann es auch zu Schadensersatzforderungen kommen).

Wenn man aber auf Grund der neuen Rechtslage mit der Änderung die BE nicht verloren hat (weil damit keine Gefahrerhöhung einhergegangen ist), verliert man nicht den Versicherungsschutz! Das man in solchen Fällen aber vermutlich einen Gutachter in Anspruch nehmen muss, ist zu befürchten. Einem Laien wird im Regelfall nicht das Recht zugesprochen, eine Unbedenklichkeit zu erklären!

Aber trotzdem ist man in solchen Fällen nicht mehr wehrlos!

Im übrigen hier nochmal zum Sachverhalt: Wenn man jetzt bei unseren Wagen hinten den 225er Winterrreifen auf der 8"-Felge fährt, merkt das bei jeglichen Polizeikontrollen niemand! Die Reifengröße ist zugelassen und die hintere 8"-Felge sieht exakt so aus wie die 7,5" und steht auch so in der Flucht! Also hat man mit den Kollegen zunächst keinen Stress! Und diese Abweichung fällt noch nicht mal den TÜV-Leuten bei Hauptuntersuchungen auf, weil die bei BMW-Serienfelgen keine weiteren Untersuchungen vornehmen (außer man trifft auf einen hochkarätigen BMW-Spezialisten mit Erbsenzählermentalität!). Und selbst wenn der TÜV das moniert, gibt's kein Bußgeld, sondern lediglich keine Plakette! Also auch "heilbar"!

Wenn man jetzt aber großes Pech hat, einen heftigen Unfall mit Personenschaden schuldhaft baut und ein Sachverständiger dann diese Abweichung feststellt, rettet einen die neue Rechtslage! Der rechtmäßige Verlust der BE müsste in dem Fall vor Gericht bewiesen werden - das dürfte in diesem Fall aber kaum möglich sein. Auch weil diverse Sachverständige in Deutschland diese Änderung problemlos abgenommen haben - also die Unbedenklichkeit mehrfach bescheinigt haben - im anderen Fall hätten die das gar nicht gedurft!

So - jetzt muss sich jeder selbst entscheiden! Wer jeglichen Ärger (und wenn es nur Zeitverlust ist) vermeiden möchte oder mit solchen Unsicherheiten nicht leben will oder kann, läßt die Kombination eintragen und damit legitimieren. Und die anderen fahren eben so - eine Gefahr für sich und andere (und nur darauf kommt es an) geht davon nicht aus!

Gruß

Bernd

 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #969

SAMOHT

Guest
BMW-Racer schrieb:
Ganz ausgeschlossen ist es trotzdem nicht, sofern es einen Reifenhersteller gibt, der die Freigabe dafür erteilt und der TÜV mitspielt. Müsste man eben vorher klären.

Ob es sinnvoll ist, so einen breiten Reifen auf so eine schmale Felge zu ziehen, ist die Frage. Selbst wenn es technisch möglich sein sollte, wird das optisch sehr nach Ballonreifen aussehen. Da sind meiner Meinung nach ja schon die serienmäßigen 245er hart an der Grenze. Und falls du es i.V.m. der Reifenfreigabe eingetragen bekommst, bist du in Zukunft immer auf genau dieses Reifenmodell festgenagelt, ansonsten ist eine neue Eintragung fällig.
Da hast Du schon recht.
Im allgemeinen halten sich die Hersteller an die ETRTO.
Auf Anfrage bei Pirelli gab es keine Freigabe.
Idealer weise ist ein 255er auf einer 9 zoll oder 9½ Zoll Felge zu montieren.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #972

SAMOHT

Guest
waissn schrieb:
bei 255 ist empfohlen 9" zulässig ist aber 8,5"-10"

Wenn Du schon "korrigierst", dann bitte richtig.
bei 255 ist empfohlen 9" und 9,5" zulässig ist aber 8,5"-10"

Siehe gepostete Tabelle.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #973

waissn

Guest
oh entschuldigung herr samoth, dass ich mitr erlaubt habe,

ihre aussage um die zulässigen flegenbreiten zu erweitern,

ich werde sie nächstes mal zuerst fragen ob ich was posten darf

gute nacht

 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #974
Catwiesel

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Danke dann werden es wohl 225 rundrum, das dürfte ja machbar sein
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #975

Gast633

Guest
18 Zoll mit 225er rundum ist sicher eine sehr gute Wahl.
Meine Erfahrungen mit einem original BMW Winterkomplettradsatz
(BMW Radialspeiche 388 ferricgrey 18 Zoll) sind jedenfalls durchaus positiv!

 

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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #976
Fallout

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Die fahre ich auch! Sehen richtig schick aus.

Hast du da auch die pirelli runflat drauf @jagdgeschwader? Ich habe die Teile gestern montiert und komme im nassen deutlich ins Rutschen!
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #977

Gast633

Guest
@Fallout

Ja, ich fahre die Pirelli W240 Sottozero II RSC in der Größe 225/40 R18.
Bei den (zurzeit) nassen Straßen muss ich mit dem Gaspedal sehr vorsichtig
umgehen. Ansonsten komme ich nur sehr schlecht von der Stelle.
Der Bremsweg bei Nässe ich allerdings durchaus im komfortablen Bereich.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #978
Fallout

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Seltsam, mein Michelin PS4 bietet um Welten mehr grip im nassen.

Vllt muss ich mich noch dran gewöhnen langsamer zu machen :/ Ggf liegt es an der runflat-Eigenschaft
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #979
hulk_erbse

hulk_erbse

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BMW M235i
Ich habe nun die orign. M436 Felgen runherum in schwarz gepulvert aufgezogen.

Fahre den Dunlop Winter Sport 5 ind 225/40 18 rundherum

Bisher bin ich sehr zufrieden. Passt alles.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #980
Mister M

Mister M

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M 240 i Cabrio
Wir haben es nun auch geschaft unser Kleiner hat seine Winterschuhe

MSW 48 8x18 rundrum mit Conti 225/40

war erst ein bisschen skeptisch bezüglich schwarzer Felgen, aber muss sagen gefällt mir.

 

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Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW

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